Kunstwerke und Mehrwertsteuersatz in Deutschland: Was sich bis 2025 geändert hat

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 % statt der bisherigen 19 % für den Handel mit Kunstwerken. Diese Änderung wurde im Jahressteuergesetz 2024 eingeführt und soll den deutschen Kunstmarkt stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Galerien und Kunsthändlern verbessern. Auch auf den Transport von Kunstwerken könnte sich diese Entwicklung positiv auswirken, indem sie internationale Austauschprozesse erleichtert. Andere Länder wie Frankreich wenden bereits einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % an.

Mehrwertsteuer auf Kunstverkäufe: Wie betrifft mich das als Käufer*in?

Beim Kauf eines Kunstwerks ist die Mehrwertsteuer ein entscheidender Faktor für den Endpreis. Grundsätzlich gilt: Händler*innen und Galerien müssen die Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis aufschlagen, während private Verkäufe in der Regel steuerfrei bleiben. Mit der neuen Regelung ab 2025 wird der Steuersatz für Kunstwerke von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt, wenn sie von einer Galerie oder im Kunsthandel erworben werden. Dies bedeutet für Käufer*innen, dass Kunstwerke günstiger angeboten werden können, da die Steuerlast sinkt.

Vorteile der Gesetzesänderung

Die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Stärkung des Kunstmarkts: Durch die Senkung der Steuerlast werden deutsche Galerien und Kunsthändler*innen im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger. Dies könnte zu einer Belebung des Kunsthandels und einer erhöhten Präsenz auf internationalen Messen führen.
  • Förderung von Künstlerinnen und Künstlern: Die Bundesregierung hofft, dass die Nachfrage nach Kunstwerken durch die Änderung steigt, wovon insbesondere zeitgenössische Künstler*innen profitieren könnten. Durch höhere Verkaufszahlen könnten sie ihre Werke einem breiteren Publikum präsentieren und ihre Einnahmen erhöhen.
  • Preisersparnis für Sammler*innen: Für Sammler*innen bedeutet die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes potenziell niedrigere Kaufpreise, wodurch der Erwerb von Kunstwerken finanziell attraktiver wird. Besonders für hochpreisige Kunst kann die Ersparnis erheblich sein. Wer also über eine Investition in Kunst nachdenkt, profitiert direkt von der neuen Regelung – sei es als Sammler*in, Investor*in oder einfach als Kunstliebhaber*in.

Betroffene Kunstwerke und Ausnahmen

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von bestimmten Kunstgegenständen und Sammlungsstücken. Das bedeutet:

  • Lieferung: Wenn eine Galerie oder ein*e Kunsthändler*in ein Kunstwerk verkauft, wird darauf nur noch 7 Prozent statt 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben.
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Wer Kunst aus einem anderen EU-Land erwirbt, zahlt beim Import nach Deutschland ebenfalls den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent.
  • Einfuhr aus Drittländern: Auch beim Import von Kunstwerken aus Ländern außerhalb der EU gilt die Steuervergünstigung.

Welche Kunstwerke fallen unter die Regelung?

Der ermäßigte Steuersatz bezieht sich auf klassisch anerkannte Kunstwerke wie:

  • Gemälde, Zeichnungen und Collagen, die von Künstler*innen per Hand geschaffen wurden.
  • Originale Skulpturen und Plastiken, wenn sie vollständig von Künstler*innen gestaltet wurden.
  • Handsignierte Druckgrafiken, wie Radierungen oder Lithografien, wenn sie in begrenzter Auflage hergestellt wurden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Nicht alle Kunstwerke profitieren von der Steuererleichterung. Der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bleibt bestehen für:

  • Fotografien, sofern sie nicht vom Künstler oder der Künstler*in selbst entwickelt, limitiert und signiert wurden.
  • Serielle Drucke und Reproduktionen, wie Offsetdrucke oder Poster.
  • Digitale Kunstwerke, da sie nicht unter die klassischen Kunstgattungen fallen.
  • Medienkunst, wie Videokunst oder Lichtinstallationen.
  • Vermietung von Kunstwerken, denn die Regelung gilt nur für Verkäufe, nicht für Leihgaben oder Mieten.

Diese Ausnahmen haben zur Folge, dass einige zeitgenössische Kunstformen weiterhin mit dem regulären Mehrwertsteuersatz besteuert werden. Käufer*innen und Händler*innen sollten daher genau prüfen, ob ein Kunstwerk unter die vergünstigte Besteuerung fällt oder nicht.

Welche Regeln gelten in anderen Ländern?

  • Schweiz: Die Einfuhr von Kunstwerken unterliegt der regulären Mehrwertsteuer von 7,7 Prozent. Zudem gibt es Freizonen wie den Freihafen von Genf, die besondere Lagerbedingungen bieten.
  • Frankreich: Für den Verkauf und die Einfuhr von Kunstwerken gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5,5 Prozent.

Fazit:

Insgesamt stellt die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eine bedeutende Unterstützung für den deutschen Kunsthandel dar und könnte sowohl für Künstlerinnen und Künstler als auch für Sammler*innen und Galeristen positive Impulse setzen.

Fotokredit : Eclipse of the Sun (1926), George Grosz – © Heckscher Museum of Art / Gemeinfrei