Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 – GEGENSTAND UND ANNAHME DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen die Ausführungsmodalitäten und den rechtlichen Rahmen der Dienstleistungen festlegen, die der Auftraggeber über die Website bei der Firma MOVIIU, SA mit einem Kapital von CHF 300’000, eingetragen im Handelsregister von GENEVE (SCHWEIZ) unter der Nummer CHE-303.888.192 und mit Sitz in 6 avenue de Sécheron, 1202 GENEVE (SCHWEIZ) (nachfolgend „MOVIIU“ genannt) bestellt hat.

1.2. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber akzeptiert die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder durch Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens während des Abschlusses des Transportauftrags über die Website oder durch Zustimmung zu dem von MOVIIU zugesandten Kostenvoranschlag.

Diese Zustimmung ist vollständig und uneingeschränkt. Ohne ausdrückliche Zustimmung von MOVIIU haben keine allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Vorrang vor den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Dienstleistungen und ihre Folgeleistungen.

2 – DEFINITIONEN

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • „Versicherer“: Die Versicherungsgesellschaft, bei der MOVIIU eine Drittanbieter-Versicherung abgeschlossen hat, deckt, vorbehaltlich der Bedingungen, Grenzen und Ausschlüsse der Police, die zufälligen Sachschäden ab, die während der Ausführung der Dienstleistung an den vom Auftraggeber anvertrauten Gütern entstehen können, bis zu dem vom Auftraggeber angegebenen Wert.
  • „Paket“: Gegenstand oder materielle Einheit, die aus mehreren Gegenständen besteht, unabhängig von Gewicht, Abmessungen und Volumen, die bei der Übergabe an den/die Substituierten von MOVIIU eine einheitliche Ladung bilden.
  • „Transportauftrag“: Antrag des Auftraggebers an MOVIIU auf Erbringung von Transportkommissionsleistung(en); er umfasst auch die Zollvertretung.
  • „Nutzerkonto“: ein Konto, das auf der Website eingerichtet werden muss, um Nutzer der Website und der von ihr angebotenen Dienste werden zu können.
  • „Allgemeine Geschäftsbedingungen“: die vorliegenden Bedingungen, die allein und unter Ausschluss aller anderen Bedingungen die Beziehungen zwischen MOVIIU und dem Auftraggeber und dem Empfänger sowie jedem, der an den Transaktionen teilnimmt, regeln.
  • „Auftragsbestätigung“: die Annahme des vom Auftraggeber erteilten Transportauftrags durch MOVIIU. Die Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber per E-Mail zugesandt. Sie manifestiert den Abschluss eines Transportkommissionsvertrags zwischen MOVIIU und dem Auftraggeber, gegebenenfalls mit Bestätigung des Zollvertretungsmandats.
  • „Empfänger“: Die Partei, an die der zu befördernde Gegenstand über einen vom Auftraggeber erteilten Transportauftrag versandt wird.
  • „Auftraggeber“: Die Partei, die einen Transportauftrag an MOVIIU richtet, um einen Transport von Gegenstand(en) zu organisieren, ggf. durch Vertretung beim Zoll.
  • „Sendung“: die Gesamtheit der Pakete, einschließlich Verpackung(en) und Ladungsträger, die dem/den Stellvertreter(n) von MOVIIU vom Auftraggeber oder seinen Vertretern im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen übergeben werden.
  • „Lieferung“: die physische Übergabe des Gegenstands/der Gegenstände an den Empfänger oder seinen Vertreter, der eine schriftliche Sondervollmacht nachweisen kann.
  • „Leistung“: die von MOVIIU durchgeführte Organisation des Transports (einschließlich zusätzlicher Dienstleistungen, insbesondere Heimverpackung und Verpackungsrücknahme) im Namen des Auftraggebers in Erfüllung eines Transportauftrags.
  • „Preis der Dienstleistung“: Der Preis, den der Auftraggeber für die Dienstleistung an MOVIIU zahlt.
  • „Preiszuschlag“: Der Preis, den der Auftraggeber an MOVIIU für die vom Auftraggeber im Rahmen des Transportauftrags gezeichneten Optionen zahlt.
  • „Preis“: Der vom Auftraggeber an MOVIIU für die Leistung und die gezeichneten Optionen gezahlte Preis.
  • „Website“: die Website www.moviiu.com und ganz allgemein jede von MOVIIU herausgegebene und mit der Website verbundene Web- und/oder mobile Anwendung.
  • „Substituierter“: Jeder Transportfachmann oder Zollvertreter, den MOVIIU in Erfüllung eines Transportauftrags mit der Durchführung des Transports, eines Teils des Transports oder einer Nebenleistung betraut. Die Substituierten von MOVIIU gelten als vom Auftraggeber im Voraus genehmigt.
  • „Nutzer“: der auf der Website registrierte Auftraggeber.

3 – BEDINGUNGEN FÜR DEN BETRIEB DER WEBSITE

3.1. Nutzung des Nutzerkontos

Das Benutzerkonto ist streng persönlich.

Der Nutzer hat über sein Passwort und seinen Benutzernamen Zugang zur Website und zu seinem Benutzerkonto, das alle seine persönlichen Daten enthält, die er bei der Registrierung auf der Website angegeben hat.

Der Nutzer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass seine Daten genau, vollständig und unmissverständlich sind, und sorgt dafür, dass diese Daten auf dem neuesten Stand sind.

Der Nutzer verpflichtet sich, seinen Benutzernamen und sein Passwort, die ihm den Zugang zur Website ermöglichen, vertraulich zu behandeln und niemandem (auch nicht anderen Nutzern) mitzuteilen.

Der Nutzer ist allein für sein Benutzerkonto und dessen Nutzung verantwortlich. Es obliegt dem Nutzer, MOVIIU unverzüglich zu informieren, sobald ein Ereignis eintritt, das darauf hindeutet, dass sein Nutzerkonto gehackt und/oder von einem Dritten benutzt worden sein könnte.

Dem Nutzer ist es ausdrücklich untersagt, ein anderes Nutzerkonto als das ursprünglich eingerichtete zu erstellen oder zu nutzen, sei es unter seiner eigenen Identität oder der eines Dritten, und er darf sein Nutzerkonto an niemanden abtreten.

3.2. Aussetzung und Kündigung des Nutzerkontos durch MOVIIU

MOVIIU behält sich das Recht vor, das Benutzerkonto auszusetzen oder zu kündigen, wenn MOVIIU unrichtige Informationen und/oder ein Verhalten des Benutzers feststellt, das gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, und zwar ohne Vorankündigung oder Haftung.

Der Nutzer stellt MOVIIU von allen Schäden, Verlusten, Beeinträchtigungen oder Verurteilungen frei, die MOVIIU oder einer anderen Person aufgrund einer Nutzung der Website unter Verstoß gegen diese AGB entstehen.

4- VERTRAGSBILDUNG

4.1. Bestellung von Transport

Der Auftraggeber gibt über die Website einen Transportauftrag auf, indem er die dafür vorgesehenen Pflichtfelder ausfüllt.

In Fällen, in denen (i) der zu transportierende Gegenstand nicht in eine der auf der Website angebotenen Standardkategorien fällt und/oder (ii) die Abmessungen und/oder das Gewicht des zu transportierenden Gegenstands außerhalb der auf der Website angebotenen Standards liegen und/oder (iii) der angegebene Wert des zu transportierenden Gegenstands 100.000 € (hunderttausend Euro) übersteigt, muss der Auftraggeber das spezielle Formular für diesen Zweck auf der Website ausfüllen, um eine spezifische und vorherige Annahme durch MOVIIU zu erhalten.

Die Absendung des Transportauftrags ist verbindlich, vorbehaltlich der in Artikel 5.4 unten genannten Änderungen, und ermöglicht nicht die Ausübung des Widerrufsrechts.

4.2. Bestätigung des Transportauftrags

Die Website registriert Transportbestellungen und legt den Preis fest. Der Vertrag kommt durch den Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail an den Auftraggeber zustande.

5 – PREIS UND PREISGELD

5.1. Berechnung des Preises

5.1.1 Während des Bestellvorgangs für den Transport informiert die Website den Auftraggeber über die Höhe des Preises und die Leistungen und/oder Services, die der Preis umfasst.

Der Preis wird von den Algorithmen des von MOVIIU herausgegebenen Systems auf der Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen berechnet, insbesondere der Art, des Gewichts, des Volumens und des Werts des/der zu transportierenden Gegenstandes/Gegenstände sowie der zu befahrenden Strecken.

Der Preis wird auf der Grundlage des Wechselkurses der Währungen zum Zeitpunkt der Bereitstellung festgelegt.
Im Falle von Unklarheiten ist es Sache des Auftraggebers, MOVIIU vor der Absendung des Transportauftrags zu befragen.

5.1.2 Der Preis der Dienstleistung wird ohne Mehrwertsteuer angegeben. Die fällige Mehrwertsteuer wird von MOVIIU gemäß dem am Tag der Rechnungsstellung geltenden Satz auf den Preis aufgeschlagen.

5.1.3 Der Preis für Treibstoff wird bei der Festlegung des Preises zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderung bestimmt. Er sollte sich nicht ändern, es sei denn, in der Zeit zwischen der Bestellung des Transports auf der Website und seiner Durchführung durch den Substituten tritt eine Änderung ein, die zwingend zu berücksichtigen ist.

Zur Berücksichtigung der Entwicklung der Treibstoffpreise kann MOVIIU von Rechts wegen und formlos einen Treibstoffzuschlag erheben, der entsprechend der Entwicklung der Treibstoffpreise berechnet wird (auf der Grundlage des monatlichen Durchschnittskurses des vom US-amerikanischen Energieministerium veröffentlichten USGC (US Gulf Coast (http://www.eia.gov/dnav/pet/pet_pri_spt_s1_m.htm) Index) für Kerosin für internationale Transporte, auf der Grundlage des möglichst fairen Maßes des Durchschnittskurses für Dieselkraftstoff des betreffenden Landes für nationale Transporte). In Anbetracht des Datums der Veröffentlichung der Durchschnittskurse wird es bei der Anwendung dieser Indizes zu einer Verzögerung von zwei Monaten kommen.

5.1.4 Sofern MOVIIU in der Auftragsbestätigung nichts anderes angibt, enthält der Preis keine Zölle, Steuern, Abgaben und Gebühren, die aufgrund von Steuer- oder Zollvorschriften (wie Verbrauchssteuern, Einfuhrzölle usw.) anfallen und die der Auftraggeber zu zahlen hat.

Sollte der Empfänger jedoch Steuern und Abgaben, Portokosten, Transportkosten oder sonstige anfallende Kosten zu tragen haben, so haftet der Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieser anfallenden Kosten, sei es gegenüber Behörden, MOVIIU oder Dritten, und zwar unabhängig von den Gründen dafür.

5.2. Zahlungsbedingungen

5.2.1 Im Anschluss an die Transportbestellung wird die Rechnung von MOVIIU ausgestellt und ist entweder auf der Website verfügbar, wenn die Transportbestellung über die Website erfolgt ist, oder wird von MOVIIU per E-Mail an den Auftraggeber gesendet, wenn die Transportbestellung über ein speziell von MOVIIU erstelltes Angebot erfolgt ist.

Der Auftraggeber zahlt den Preis per Kreditkarte, PayPal oder Banküberweisung auf das Konto von MOVIIU.

Erst nach Eingang der Zahlung des Preises beginnt MOVIIU mit der Ausführung der durch den Transportauftrag übertragenen Leistung.

5.2.2 Jede verspätete Zahlung führt ab dem Tag nach dem Datum der Auftragsbestätigung von Rechts wegen zur Fälligkeit von Verzugszinsen in Höhe von 5 % zuzüglich einer Pauschalentschädigung für Inkassokosten in Höhe von CHF 40 für jede notwendige Mahnung, und zwar unbeschadet des möglichen Ersatzes aller anderen Schäden, die MOVIIU aus der Verspätung entstehen, unter den Bedingungen des allgemeinen Rechts.

5.3. Zusätzliche Kosten

Werden von MOVIIU zusätzliche, zum Zeitpunkt des Transportauftrags nicht vorgesehene und für die Leistungserbringung notwendige Kosten beglichen, so ist der Auftraggeber, vorbehaltlich eines Verschuldens von MOVIIU, automatisch Schuldner dieser Kosten. Er hat MOVIIU die dadurch entstandenen Kosten gegen Vorlage von Belegen unter den in Artikel 5.2 genannten Bedingungen zu erstatten.

Hierzu gehören insbesondere und ohne Einschränkung die folgenden Fälle:

  • Falsche und/oder ungenaue Informationen über den Abholort der Bestellung und alle anderen falschen und/oder ungenauen Informationen über die Abholung der Bestellung;
  • Anfragen nach zusätzlichen Leistungen, wie z. B. eine genaue Abhol- oder Lieferzeit oder eine Adressänderung;
  • Falsche und/oder ungenaue Angaben zum Lieferort und alle anderen ungenauen und/oder ungenauen Angaben zur Lieferung der Bestellung;
  • Ungenaue Angaben zu Abmessungen und/oder Gewicht des/der zu transportierenden Gegenstandes/e und/oder der Verpackung/en;
  • Nichtverfügbarkeit des Auftraggebers oder des Empfängers (oder eines Vertreters des Empfängers mit einer schriftlichen Sondervollmacht zur Entgegennahme des anvertrauten Gegenstands), die zusätzliche Kosten erfordert, z. B. zusätzliche Fahrten oder die Lagerung des zu transportierenden Gegenstands ;
  • Übersehen eines bestimmten Zollstatus, der zusätzliche Schritte erfordert.
  • Weigerung des Empfängers, die Zollgebühren zu begleichen, was eine Rücksendung der Sendung an den Auftraggeber erforderlich macht: Der Auftraggeber erhält den Gegenstand erst nach vollständiger Bezahlung der Kosten für die Rücksendung oder sogar für die Lagerung zurück ;
  • Jedes Ereignis, das zum Zeitpunkt der Bestellung des Transports nicht vorhersehbar war und das zu zusätzlichen Kosten für MOVIIU… führen würde.

5.4. Änderung des Transportauftrags

Der Transportauftrag ist verbindlich und kann normalerweise nicht mehr geändert werden. Bei Änderungswünschen zum Transportauftrag muss der Auftraggeber MOVIIU per E-Mail an info@moviiu.com kontaktieren, um die gewünschten Änderungen mitzuteilen.

Jede Änderung des Transportauftrags kann, sofern sie möglich ist, zu einer Anpassung des ursprünglich vereinbarten Preises führen. In diesem Fall muss der Auftraggeber eine Nachzahlung unter den in Artikel 5.2. genannten Bedingungen leisten.

5.5. Annulation de la Commande de Transport

Eine Stornierung des Transportauftrags ist nicht mehr möglich, sobald der Auftraggeber die Bestätigung des Transportauftrags erhalten hat.

Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmung (insbesondere bei Weigerung, den zu transportierenden Gegenstand an MOVIIU oder einen seiner Stellvertreter zu übergeben) ist der im Transportauftrag vereinbarte Preis vom Auftraggeber in voller Höhe geschuldet.

MOVIIU oder seine Stellvertreter behalten sich jedoch das Recht vor, einen Auftrag zu stornieren, wenn sich bei der Inspektion der Sendung herausstellt, dass dieser nicht mit den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen oder Elementen übereinstimmt oder gegen das Gesetz verstößt.

6 – VERSICHERUNG DES/DER ZU TRANSPORTIERENDEN GEGENSTANDES/E

MOVIIU bietet dem Auftraggeber an, die zu transportierenden Gegenstände durch eine Drittlader-Versicherungspolice abzudecken.

Standardmäßig besteht kein Versicherungsschutz für Schäden an Sendungen, die von MOVIIU unter den in Artikel 11.2 unten genannten Bedingungen ersetzt werden können.

MOVIIU schließt keine Versicherungen im Namen des Auftraggebers ab, es sei denn, der Auftraggeber erteilt vorher einen schriftlichen Auftrag, in dem für jede Sendung die zu deckenden Risiken und der zu garantierende Wert angegeben sind.

Bei der Bestellung des Transports kann der Auftraggeber Sachschäden bis zur Höhe des vom Auftraggeber angegebenen Wertes des/der zu transportierenden Gegenstände(s) absichern, indem er über die Website eine sogenannte „ad valorem“-Versicherung abschließt. MOVIIU haftet in keinem Fall für eine unzureichende Wertangabe des Auftraggebers.

Für jeden deklarierten Wert über € 100’000 muss MOVIIU vorab eine spezielle Anfrage an den Versicherer richten, der die Versicherung des betreffenden Gegenstands nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen kann. In jedem Fall kann auch MOVIIU die Beförderung von Waren mit einem Wert von über 100.000 € ablehnen.

Der Auftraggeber erkennt an und akzeptiert, dass er keine Entschädigung erhalten kann, die entweder den in Artikel 11.2 genannten Standardhöchstbetrag oder den angegebenen Wert übersteigt, wenn er sich für die sogenannte Ad-Valorem-Versicherung entschieden hat.. Er verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle Personen, die an dem/den zu transportierenden Gegenstand(en) interessiert sind, keine höhere Entschädigung verlangen, und stellt MOVIIU von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.

Die Versicherung wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die Bestätigung des Transportauftrags erhalten hat und den Preis und alle eventuellen zusätzlichen Kosten an MOVIIU gezahlt hat. Ein Versicherungsnachweis ist auf Anfrage per E-Mail an MOVIIU erhältlich.

In allen Schadensfällen, ob versichert oder nicht, werden ausschließlich die zufälligen Sachschäden an dem/den zu transportierenden Gegenstand/Gegenständen entschädigt, unter Ausschluss aller anderen Schäden, insbesondere immaterieller oder indirekter Schäden. Die Zahlung der Versicherungsleistung durch den Versicherer an den Auftraggeber (oder seine Rechtsnachfolger) hängt insbesondere davon ab, dass der Anspruchsteller seine Berechtigung und sein Interesse an der Klage nachweist und die erforderlichen Dokumente (Quittung usw.) unterzeichnet.

MOVIIU übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung und keine Solidarität mit den Versicherern. Eine persönliche Haftung kann ihr nicht entgegengehalten werden.

MOVIIU ist kein Versicherungsmakler, -agent oder -vermittler. Der Auftraggeber verpflichtet sich, MOVIIU rechtzeitig alle für die Schadensmeldung erforderlichen Angaben zu machen, damit MOVIIU die notwendigen Schritte beim Versicherer einleiten kann.

Die Entschädigung des Auftraggebers oder seiner Rechtsnachfolger durch den Versicherer erfüllt ihre Ansprüche. Folglich können von MOVIIU oder seinen Stellvertretern keine weiteren Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Annahme der Versicherungsleistung gilt als Verzicht des Auftraggebers und seiner Rechtsnachfolger auf Regressansprüche gegen MOVIIU und seine Stellvertreter.

Die Versicherungsbedingungen können Sie über diesen Link einsehen.

7 – PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

7.1. Verpackung und Kennzeichnung

Sofern der Auftraggeber diese Dienstleistung nicht über die Website oder über das spezielle Formular (Verpackung zu Hause) bei MOVIIU angefordert und den entsprechenden Preis vollständig bezahlt hat, ist der Auftraggeber für die ordnungsgemäße Verpackung und Etikettierung des zu transportierenden Gegenstands verantwortlich.

Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen, nicht von MOVIIU durchgeführten Verpackung und Etikettierung haftet MOVIIU nicht für Schäden am zu transportierenden Gegenstand und/oder für etwaige zusätzliche Kosten, die daraus entstehen.

Der Auftraggeber haftet darüber hinaus ohne Rückgriff auf MOVIIU oder seine Stellvertreter allein für Schäden jeglicher Art, die durch die Sendung verursacht werden könnten.

7.2. Meldepflichten und Anweisungen für den Transport

Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Transportauftrag die notwendigen und genauen Anweisungen zu erteilen, damit die Substituten von MOVIIU den Transport und die zusätzlichen Dienstleistungen, die Gegenstand des Transportauftrags sind, ausführen können.

In diesem Zusammenhang muss der Auftraggeber alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports erforderlichen Informationen und Dokumente bereitstellen und diese auf Verlangen von MOVIIU so schnell wie möglich ergänzen. Bei Bedarf, insbesondere zur ordnungsgemäßen Durchführung der Zollabfertigung, bevollmächtigt der Auftraggeber MOVIIU, in seinem Namen und auf seine Rechnung eine Proforma-Rechnung auszustellen, die die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen enthält und diese, falls erforderlich, ergänzt.

Zusätzlich zu den von MOVIIU für den Transportauftrag verlangten Informationen und Dokumenten muss der Auftraggeber MOVIIU über alle zusätzlichen Informationen und/oder Anweisungen informieren, die für den Transport erforderlich sind, damit MOVIIU und seine Stellvertreter den Transportauftrag ordnungsgemäß organisieren können.

Der Auftraggeber darf keinen Transportauftrag für Gegenstände erteilen, die illegal, verboten, als Risiko eingestuft, gefährlich oder durch die IATA (International Air Transport Association), ICAO (International Civil Aviation Organization) beschränkt sind, ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) oder einer anderen zuständigen Organisation, Embargos im Sinne der für den betreffenden Transport geltenden Vorschriften, Fälschungen, Tiere, Goldbarren, Devisen, Edelsteine, Waffen, Sprengstoff, Munition, menschliche Überreste.

MOVIIU informiert den Auftraggeber, dass es ihm untersagt ist, Sendungen in die folgenden Länder durchzuführen: Belarus, Kuba, Demokratische Republik Kongo, Iran, Libyen, Burma, Nordkorea, Sudan, Südsudan, Syrien, Venezuela, Simbabwe, Russland, Ukraine.

MOVIIU oder seine Stellvertreter behalten sich das Recht vor, jede Sendung ohne vorherige Benachrichtigung aus Sicherheits-, Zoll- oder regulatorischen Gründen zu öffnen und zu inspizieren.

Alle spezifischen Anweisungen für die Lieferung müssen für jede Sendung schriftlich und wiederholt in Auftrag gegeben und vorab an MOVIIU zur vorherigen ausdrücklichen Annahme übermittelt werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Empfänger darüber zu informieren, dass die Sendung nur dann an einen Vertreter des Empfängers übergeben werden darf, wenn dieser eine besondere schriftliche Vollmacht vorlegt.

Dem Empfänger kann eine alternative Zustellungsoption angeboten werden, z. B. Zustellung zu einem anderen Zeitpunkt, Zustellung ohne Unterschrift, Umleitung der Sendung. Der Auftraggeber kann bestimmte alternative Zustellungsoptionen ausschließen.

7.3. Entfernung des zu transportierenden Objekts

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den/die Substituierten beim Verladen des zu befördernden Gegenstandes in das verwendete Transportmittel und gegebenenfalls beim Verkeilen des Gegenstandes zu unterstützen.

Der Auftraggeber haftet allein für Schäden, die durch sein Handeln oder Verschulden bei diesen Vorgängen oder danach verursacht werden.

7.4. Behinderung des Transports

Der Auftraggeber verpflichtet sich, MOVIIU mit einer Frist von mindestens drei (3) Werktagen zu benachrichtigen, falls das zu transportierende Objekt nicht innerhalb der vereinbarten Frist bei ihm abgeliefert werden kann. Wird diese Vorankündigung vom Auftraggeber nicht eingehalten, wird die Transportkommissionsleistung storniert und dem Auftraggeber der vereinbarte Preis in Rechnung gestellt, der MOVIIU in voller Höhe geschuldet wird.

Wenn nach der Übergabe des zu transportierenden Gegenstands an den/die Stellvertreter von MOVIIU der Transport vorübergehend verhindert oder unterbrochen wird oder wenn die Durchführung des Transports unmöglich ist oder wird, kann MOVIIU den Auftraggeber um Anweisungen bitten, die dieser so schnell wie möglich zu beantworten hat. MOVIIU wird sich bemühen, den Auftraggeber über alle vorhersehbaren Folgen dieser Anweisungen zu informieren. Der Auftraggeber hat MOVIIU alle nicht vorgesehenen Ausgaben gegen Vorlage von Belegen zu erstatten.

Erfolgt keine rechtzeitige Antwort des Auftraggebers, wird MOVIIU die Maßnahmen ergreifen, die ihr im Interesse des Auftraggebers für die Erhaltung des zu transportierenden Gegenstands oder seine Beförderung zum Empfänger am besten erscheinen. Die so entstandenen Kosten werden an den Auftraggeber weitergegeben, der sie schuldet und innerhalb der gleichen Frist wie die Rechnungen von MOVIIU zu begleichen hat. Er kann die Vorlage von Belegen verlangen.

7.5 Zahlungsverpflichtungen

Der Auftraggeber ist zur Zahlung des Preises und etwaiger Nebenkosten gemäß Artikel 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.MOVIIU ist nicht verpflichtet, vor Erhalt des Preises auf seinem Bankkonto irgendeine Sorgfalt walten zu lassen, was der Auftraggeber ausdrücklich akzeptiert.

8 – ZOLLVERTRETUNGSMANDAT

Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt der Auftraggeber seine örtlich zuständigen Partnerinnen, die Zollvertreterinnen, ihn im Rahmen der direkten Vertretung gemäß dem Zollkodex der Union (EU-Verordnung Nr. 952/2013) gegenüber der Zollverwaltung zu vertreten.Der Auftraggeber ermächtigt MOVIIU ausdrücklich, die Durchführung dieser Zollgeschäfte an seine örtlich zuständigen Partnerinnen weiterzuvergeben, d.h. :

  • Unterzeichnung aller Einfuhr- und Ausfuhrzollanmeldungen im Namen des Auftraggebers und auf dessen Rechnung,
  • Alle damit zusammenhängenden Handlungen vornehmen,
  • Die Dokumente und die zu transportierenden Gegenstände vorzulegen und die Zollbesichtigungen durchzuführen,
  • Den Auftraggeber bei anderen Verwaltungen oder jeder Organisation vertreten, die an der Durchführung der anvertrauten Geschäfte interessiert ist (Gesundheits-, Pflanzenschutz-, Veterinär-, Verbrauchsteuerwesen),
  • Transaktionen im Rahmen wirtschaftlicher Verfahren durchführen (vorübergehende Verwendung, vorübergehende Ausfuhr, aktive Veredelung, passive Veredelung, vereinfachte Verfahren, etc….),
  • Die Sicherheiten von MOVIIU (Bürgschaften und eingerichtete Abholkredite) für die Zwecke der Durchführung der MOVIIU anvertrauten Geschäfte nutzen,
  • Im Namen des Auftraggebers den Betrag der Zölle und Steuern für die oben genannten Zollerklärungen und Handlungen zu entrichten,
  • Alle Erstattungen entgegenzunehmen, zu quittieren und alle Bescheinigungen einzuziehen und zu quittieren,
  • Generell alle Handlungen vorzunehmen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.

Ohne gegenteilige Informationen geht MOVIIU davon aus, dass die ihr anvertrauten Gegenstände keinen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrbeschränkungen unterliegen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, MOVIIU so bald wie möglich schriftlich über alle Faktoren zu informieren, die den Zollwert des zu verzollenden Gegenstands beeinflussen könnten und die auf der MOVIIU vorgelegten Rechnung nicht berücksichtigt sind.

Der Auftraggeber bleibt alleiniger Schuldner der Zollschuld, die sich aus der Zollabfertigung ergeben kann, auch wenn MOVIIU diese zunächst bezahlt und dann die Erstattung verlangt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, MOVIIU auf erstes Anfordern für alle finanziellen Folgen, Forderungen oder Kosten, einschließlich Zollgebühren und anderer indirekter Steuern, z. B. Mehrwertsteuer oder Verbrauchssteuern, Strafen, Bußgelder und Zinsen, die MOVIIU aufgrund des Auftraggebers (Fahrlässigkeit oder falsche Angaben des Auftraggebers) entstehen, zu entschädigen.Der Auftraggeber verpflichtet sich, MOVIIU alle Beträge zu erstatten, die MOVIIU oder seinem Subunternehmer im Interesse des Auftraggebers entstanden sind.

MOVIIU behält sich das Recht vor, die Erledigung von Formalitäten zu verweigern, insbesondere wenn Fragen oder Zweifel an der Einhaltung der geltenden Vorschriften bestehen.

MOVIIU ist im Rahmen der Durchführung von Zollvorgängen lediglich verpflichtet, die Vollständigkeit und Kohärenz der Dokumente zu überprüfen. Sie kann in keinem anderen Fall in Bezug auf die verwendeten Dokumente haftbar gemacht werden.

Diese Vollmacht tritt mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber in Kraft und gilt immer dann, wenn die MOVIIU anvertraute Dienstleistung Zollvorgänge umfasst. Sie bleibt gültig, bis sie von einer der beiden Parteien per Einschreiben mit Rückschein an den Geschäftssitz der anderen Partei gekündigt wird. Die Kündigung wird am Tag des Eingangs des genannten Schreibens wirksam.

9 – MOVIIU-PFLICHTEN

MOVIIU behält sich das Recht vor, einen Transportauftrag zu stornieren oder abzulehnen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung einer fälligen Rechnung in Verzug ist oder diese nicht leistet.

Wenn MOVIIU einen Transportauftrag annimmt, ist MOVIIU dafür verantwortlich, den Transport des Gegenstands gemäß den Anweisungen des Auftraggebers zu organisieren. MOVIIU ist frei in der Bestimmung der Transportmodalitäten, einschließlich der Art des Transports, und in der Auswahl des oder der Substituierten, die den Transport durchführen sollen.

9.1. MOVIIUs Pflichten gegenüber dem Auftraggeber MOVIIU überprüft (i) die offensichtliche Ordnungsmäßigkeit der vom Auftraggeber im Rahmen des Transportauftrags bereitgestellten Dokumente und (ii), dass keine wesentlichen Dokumente fehlen.

Wenn sich herausstellt, dass die vom Auftraggeber übermittelten Informationen unvollständig sind, bittet MOVIIU den Auftraggeber um zusätzliche Informationen, um die Dienstleistung bestmöglich zu organisieren.

MOVIIU erstellt die Beförderungspapiere oder lässt diese erstellen und überprüft, ob ihm die für die Ausstellung des Beförderungspapiers und die Beförderung der Ware erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden oder, falls dies nicht der Fall ist, dem/den Beförderer(n) spätestens bei der Übernahme ausgehändigt wurden. Er erstellt die Dokumente, für deren Erstellung er verantwortlich ist, und stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten sicher, dass die Dokumente von denjenigen erstellt werden, die für sie verantwortlich sind.

MOVIIU informiert den Auftraggeber über den Verlauf des Transports und berichtet ihm über alle Schwierigkeiten, die bei der Erbringung der Dienstleistung auftreten und sein Eingreifen erfordern.

Im Falle eines Zwischenfalls während der Durchführung des Transports bemüht sich MOVIIU nach besten Kräften, die Rechte und Rechtsmittel des Auftraggebers zu wahren, und bemüht sich, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden, um den Transport erfolgreich abzuschließen. Falls erforderlich, trifft MOVIIU einseitig Entscheidungen, die der Erhaltung des transportierten Gegenstands und den Interessen des Auftraggebers dienen.

Es ist nicht Aufgabe von MOVIIU, die Beladung des zu transportierenden Gegenstands zu überwachen, es sei denn, der Auftraggeber hat dies bei der Erteilung des Transportauftrags gemäß Artikel 7.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich angeordnet. MOVIIU übernimmt auch keine Verpflichtung zur Verpackung, Verkeilung und Kennzeichnung des anvertrauten Gegenstands, wenn die Verpackung und Verkeilung durch den Auftraggeber erfolgt.

Sofern MOVIIU kein eigenes Verschulden trifft, haftet MOVIIU nicht für Zwischenkommissionäre und/oder Substituierte, die ihr von staatlichen Behörden auferlegt werden können.

9.2. Transport- und Zollabfertigungszeiten Die von MOVIIU dem Auftraggeber mitgeteilten Abfahrts- und Ankunftsdaten sowie die Daten für die Durchführung der Zollabfertigung sind rein indikativ. MOVIIU bemüht sich, diese Fristen einzuhalten, je nach Art und Unwägbarkeiten, die jedem Transportmittel eigen sind.

Wenn mit dem Empfänger ein Termin oder eine Frist für die Lieferung vereinbart wurde, bemüht sich MOVIIU nach besten Kräften, diesen Termin oder diese Frist einzuhalten. Sie kann keine Haftung für Verzögerungen aus Gründen übernehmen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, z. B. bei ungewöhnlichen Zollfristen oder nicht vorgesehenen Zollkontrollen.

10 – RESERVEN

Wenn der Substitut bei der Abholung der Sendung dies für notwendig erachtet, kann er Vorbehalte bezüglich des transportierten Gegenstands, seiner Verpackung und/oder seiner Verkeilung anbringen. Diese werden auf dem Abholschein oder einem gleichwertigen Dokument vermerkt.

Im Falle von Schäden am Gegenstand und/oder an seiner Verpackung bei der Lieferung sind ebenfalls Vorbehalte anzubringen. Um gültig zu sein, müssen die bei der Lieferung gemachten Vorbehalte den geltenden Vorschriften entsprechen, d. h. :

  • Sie müssen datiert, ausdrücklich, schriftlich, detailliert, präzise, zwingend durch Fotos belegt sein, sich auf den anvertrauten Gegenstand beziehen und auf dem Frachtbrief vermerkt sein;
  • innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach der Lieferung per E-Mail an MOVIIU unter der Adresse: info@moviiu.com mit dem Vermerk „Dringend – Vorbehalte“ im Betreff der E-Mail gesendet werden, wobei nach Möglichkeit die an den Spediteur gerichtete Erklärung beizufügen ist, sofern diese bereits erfolgt ist.

Der Auftraggeber, sofern er nicht der Empfänger ist, sorgt dafür, dass der Empfänger etwaige Vorbehalte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anmeldet und MOVIIU auf die gleiche Weise und innerhalb der gleichen oben genannten Fristen zur Kenntnis bringt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den beförderten Gegenstand bis zum Erhalt der Anweisungen von MOVIIU aufzubewahren und insbesondere die Intervention eines Sachverständigen zur Feststellung des Ausmaßes und der Ursachen des Schadens zu ermöglichen, falls dies MOVIIU und/oder dem Versicherer notwendig erscheint.

11 – HAFTUNG

11.1. Haftung des Auftraggebers Der Auftraggeber gilt als Eigentümer der Gegenstände, für die er einen Transportauftrag bei MOVIIU unterschreibt.

Der Auftraggeber haftet allein für alle Folgen einer fehlenden, unzureichenden oder mangelhaften Verpackung, Umhüllung, Kennzeichnung oder Etikettierung des anvertrauten Gegenstands, es sei denn, MOVIIU hat sich bei der Erteilung des Transportauftrags ausdrücklich mit der Durchführung dieser Maßnahmen einverstanden erklärt und der Auftraggeber hat den Preis vollständig bezahlt.

Der Auftraggeber haftet allein für alle Folgen einer Verletzung der Informationspflicht bezüglich des Transports und einer Verletzung der Meldepflicht bezüglich der möglichen Besonderheiten der Sendung, insbesondere im Hinblick auf ihren Wert und/oder die Begehrlichkeiten, die sie wecken kann, ihre Gefährlichkeit oder Zerbrechlichkeit.

Der Auftraggeber haftet allein für alle Folgen, die sich aus der Übergabe von illegalen, verbotenen oder mit einem Embargo belegten Gegenständen an Substituten unter Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Er stellt die Substituierten und MOVIIU von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Nichtbeachtung dieses Verbots ergeben.

Der Auftraggeber trägt allein und ohne Rückgriff auf MOVIIU alle Folgen, die sich aus falschen, unvollständigen, nicht anwendbaren (z. B. wenn die Art des vom Auftraggeber angegebenen anvertrauten Gegenstands nicht mit der übergebenen Sendung übereinstimmt) oder verspätet eingereichten Erklärungen oder Dokumenten ergeben, einschließlich der Informationen, die für die Übermittlung einer nach den Zollvorschriften erforderlichen Erklärung erforderlich sind.

Im Falle der Verhinderung der Lieferung, der Ablehnung der Sendung durch den Empfänger oder seinen schriftlich bevollmächtigten Vertreter oder der Nichterfüllung durch den Empfänger aus irgendeinem Grund bleibt der Preis in voller Höhe an MOVIIU durch den Auftraggeber geschuldet, der auch die Kosten für Lagerung, Rücksendung, Vernichtung, Bergungsverkauf und ganz allgemein alle Kosten im Zusammenhang mit der Sendung und den eingeleiteten Verfahren zu tragen hat.

Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für den Fall, dass der Preis aus irgendeinem Grund nicht bei MOVIIU bezahlt wird. Es obliegt allein dem Auftraggeber, sich zu vergewissern, dass der Preis tatsächlich bezahlt wurde, d.h. dass sein Konto zugunsten des Kontos von MOVIIU belastet wurde.

11.2. Haftung von MOVIIU für Verlust, Beschädigung oder verspätete Lieferung Unabhängig von der Haftung von MOVIIU ist es dem Auftraggeber untersagt, den Betrag des behaupteten Schadens einseitig mit dem Preis zu verrechnen.

11.2.1. Haftung für Substituierte Im Rahmen ihrer Haftung als Spediteur, der für Substituierte bürgt, ist die Haftung von MOVIIU auf die Haftung beschränkt, die dem Substituierten im Zusammenhang mit der Sendung entstanden ist.

Sind die Entschädigungsgrenzen für den Substituten nicht bekannt oder ergeben sie sich nicht aus zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen, so gelten sie als identisch mit denjenigen für die persönliche Haftung von MOVIIU gemäß Artikel 11.2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für den Fall, dass die Sendung nicht von MOVIIU verpackt wird und es den Substituierten nicht möglich ist, die Menge, den Zustand, die Verkeilung und/oder die Verpackung der Sendung vor der Übernahme zu überprüfen, haftet MOVIIU nur, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden während des Transports entstanden ist und nicht mit der Qualität der Verpackung oder der Verkeilung zusammenhängt. In jedem Fall gilt die Haftungsbeschränkung in Artikel 11.2.3.

11.2.2. Haftung als Zollvertreter Wenn MOVIIU als Zollvertreter tätig wird, unabhängig davon, ob sie die Zolldienstleistung selbst erbringt oder an ihre territorial zuständigen Partner weitervergibt, haftet sie nur bei nachweislichem Verschulden, innerhalb der in Artikel 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Frist und unter den in den Artikeln 11.2.3 und 11.2.4 genannten Grenzen und Bedingungen.

11.2.3. Persönliche Haftung von MOVIIU

In allen Fällen, in denen MOVIIU aus welchem Grund und in welcher Eigenschaft auch immer persönlich haftbar gemacht werden kann, ist die persönliche Haftung strikt begrenzt auf :

  • auf nachgewiesene, direkte und zum Zeitpunkt der Annahme des Transportauftrags vorhersehbare Schäden ;
  • für den Verlust oder die Beschädigung der zu transportierenden Gegenstände und für alle Folgen, die sich daraus ergeben können:
  • -sofern die Sendung nur auf der Straße befördert wird, gemäß dem Montrealer Übereinkommen oder dem Warschauer Übereinkommen, je nachdem, welches anwendbar ist, oder bei Nichtanwendbarkeit eines solchen Übereinkommens, zum niedrigeren Wert von (i) dem aktuellen Marktwert oder dem deklarierten Wert oder (ii) 22 SZR pro Kilogramm (ca. 30,00 US$ pro Kilogramm), mit einem Höchstbetrag von CHF 1’000 pro Paket;
  • wenn die Sendung nur per Strassentransport befördert wird, wenn die Sendung grenzüberschreitend ist und per Strassentransport gemäss dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) befördert wird, zum niedrigeren Wert zwischen dem aktuellen Marktwert und dem deklarierten Wert, oder (ii) 8,33 SZR pro Kilogramm (ungefähr 11,00 US $ pro Kilogramm), mit einem Maximum von CHF 1’000 pro Paket.

Wenn der Auftraggeber der Ansicht ist, dass diese Grenzen nicht ausreichen, obliegt es ihm, eine besondere Wertangabe zu machen und eine Versicherung gemäß Artikel 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei seiner eigenen Versicherungsgesellschaft abzuschließen.

11.2.4. Ausschluss der Haftung von MOVIIU

MOVIIU und seine Substitute haften nicht für :

  • Schäden, die keine Sachschäden sind, die direkt und zum Zeitpunkt der Bestellung des Transports vorhersehbar waren ;
  • des Verschleißes vor der Übernahme der Sendung ;
  • wenn die Umhüllung und/oder Verpackung des zu transportierenden Gegenstands durch den Auftraggeber oder eine andere Person als MOVIIU auf Anweisung des Auftraggebers vorgenommen wurde ;
  • wenn die Sendung oder der Inhalt der Sendung nicht der Beschreibung entspricht, die der Auftraggeber über die Website bereitgestellt hat (sei es im Falle eines Schadens oder einer Zollkontrolle) und/oder wenn der Auftraggeber und/oder der Empfänger es versäumt hat, einem von MOVIIU und/oder dem Versicherer beauftragten Sachverständigen zu gestatten, tätig zu werden, nachdem der anvertraute Gegenstand als beschädigt und/oder verloren gemeldet worden ist.

Alle Ansprüche müssen schriftlich geltend gemacht und MOVIIU innerhalb von 5 (5) Tagen nach dem Datum der Lieferung vorgelegt werden, andernfalls kann MOVIIU nicht haftbar gemacht werden.

Ansprüche sind auf einen Anspruch pro Sendung beschränkt und die Erledigung eines solchen Anspruchs stellt die endgültige Erledigung aller Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit diesem Anspruch dar.

11.2.5. Kosten für die Rücksendung der Sendung

Etwaige Kosten für die Rücksendung der Sendung sind stets vom Auftraggeber zu tragen, auch im Falle einer Beschädigung, es sei denn, der Versicherer übernimmt diese Kosten.

Der Preis wird von MOVIIU einbehalten, selbst wenn der/die anvertraute(n) Gegenstand(e) verloren geht/gehen oder beschädigt wird/werden.

11.3 Haftung von MOVIIU in Bezug auf den Betrieb der Website

Eine Reihe von Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs von MOVIIU liegen, können den Austausch zwischen MOVIIU und dem Auftraggeber sowie den Betrieb der Website beeinflussen.

MOVIIU ist dafür nicht verantwortlich und kann seine Dienste aufgrund von Wartungsarbeiten an der Website oder technischen Schwierigkeiten beim Betrieb der Website unterbrechen, ohne dafür haftbar gemacht werden zu können.

Nur in diesen Fällen und wenn der Auftraggeber dringend einen Kostenvoranschlag oder eine Transportbestellung benötigt, kann er sofort eine E-Mail an info@moviiu.com mit dem Betreff „Dringende Bestellung / Website nicht funktionsfähig“ senden.

Bei Schäden, die auf eine Fehlfunktion der Website zurückzuführen sind, die auf ein persönliches und nachgewiesenes Verschulden von MOVIIU zurückzuführen ist, ist der von MOVIIU zu leistende Schadensersatz strikt auf den Preis (ohne Steuern) begrenzt, den der Kunde für die von dem Schaden betroffene Sendung bezahlt hat, und in jedem Fall auf maximal 100 €.

12 – KONVENTIONELLES PFANDRECHT UND PRIVILEG

Unabhängig von der Eigenschaft, in der MOVIIU handelt, erkennt der Auftraggeber ihr ausdrücklich ein vertragliches Pfandrecht zu, das ein bedingungsloses und dauerhaftes allgemeines Zurückbehaltungs- und Vorzugsrecht an allen Gegenständen, Werten und Dokumenten im Besitz von MOVIIU und/oder seinen Stellvertretern beinhaltet, und zwar als Sicherheit für den Preis und die Erstattung der von MOVIIU im Namen des Auftraggebers vorgestreckten Kosten, auch wenn diese vor oder außerhalb der Transaktionen liegen, die im Hinblick auf die Gegenstände, Werte und Dokumente, die sich tatsächlich in seinen Händen befinden, durchgeführt wurden.

In der bevorrechtigten Forderung von MOVIIU sind neben der Hauptforderung auch Zinsen, Provisionen, Nebenkosten und alle MOVIIU zustehenden Beträge enthalten.

Für alle Forderungen aus den von MOVIIU erbrachten Leistungen und wenn der Auftraggeber den Preis nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist unter Androhung des Verkaufs der anvertrauten Gegenstände an die letzte von ihm mitgeteilte Adresse zahlt, steht es MOVIIU frei, diese Gegenstände ohne weitere Formalitäten nach eigenem Ermessen bestmöglich zu verkaufen (freihändiger Verkauf oder öffentliche Versteigerung).

Im Falle eines geringen Wertes ist MOVIIU berechtigt, die Vernichtung der genannten Gegenstände vorzunehmen.

13 – VERSCHREIBUNG

Gerichtliche Klagen im Zusammenhang mit der Dienstleistung, einschließlich aller Klagen im Zusammenhang mit Zollgeschäften, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Eintritt des Ereignisses oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber davon Kenntnis erlangt hat.

14 – DATENSAMMLUNG

MOVIIU sammelt über die Website, bei der Einrichtung des Benutzerkontos, bei Transportaufträgen und bei der Kommunikation per E-Mail oder Telefon eine Reihe von persönlichen Informationen über den Benutzer, den Auftraggeber und den Empfänger (nachfolgend „*Daten*“).

Die Daten werden insbesondere gesammelt, um Anfragen nach Kostenvoranschlägen zu beantworten, um Transportaufträge auszuführen, für statistische Zwecke, für Werbezwecke und um die Nutzer über Angebote und Neuigkeiten des Unternehmens zu informieren, auf der Grundlage der Erfüllung eines Vertrags zwischen den Parteien oder auf der Grundlage der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.

Wenn Daten für den Zugang zu den Diensten von MOVIIU erforderlich sind, wird MOVIIU bei der Eingabe der Daten auf diese Erforderlichkeit hinweisen.

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den „Vorschriften“.)
In bestimmten Situationen wird MOVIIU als für die Verarbeitung Verantwortlicher, Mitverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter bezeichnet.

Die Empfänger der Daten sind die internen Abteilungen von MOVIIU, die anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe, zu der MOVIIU gehört, die Substituierten, die Subunternehmer und in einigen Fällen die Geschäftspartner von MOVIIU. Die Daten können auch aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder Entscheidungen zuständiger Behörden oder Gerichte oder, falls erforderlich, zur Wahrung der Rechte und Interessen von MOVIIU offengelegt werden.

Die Daten werden nicht länger als für die Zwecke, für die sie gesammelt wurden, aufbewahrt.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verfügen die Nutzer, Auftraggeber und Empfänger über :

  • ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch zu ihren Daten, das sie unter Einhaltung der Vorschriften bei MOVIIU entweder über die Website (oder, nur für Empfänger, per E-Mail an info@moviiu.com) geltend machen können;
  • das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Rechte nicht beachtet wurden.

Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Betrug muss jede Anfrage den Ursprung der Sammlung angeben und von einem Identitätsnachweis begleitet sein.

Nutzer, Auftraggeber und Empfänger können kommerzielle Angebote von MOVIIU oder seinen Partnern erhalten. Wenn diese nicht erwünscht sind, klicken Sie einfach auf den in diesen Mitteilungen enthaltenen Link zur Abmeldung oder senden Sie eine E-Mail an info@moviiu.com.
Alle Einzelheiten zur Verwaltung und zum Datenschutz durch MOVIIU sind in der MOVIIU Privacy Policy enthalten, die unter https://moviiu.com/politique-de-confidentialite/ (http://www.moviiu.com/fr/donnees/) abrufbar ist.

15 – SEITENINHALT

Alle Marken, Fotografien, Texte, Kommentare, Illustrationen, animierte oder nicht animierte Bilder, Videosequenzen, Töne sowie alle Computeranwendungen, die zum Betrieb der Website verwendet werden können, und ganz allgemein alle Elemente, die auf der Website reproduziert oder verwendet werden, sind das vollständige und uneingeschränkte Eigentum von MOVIIU oder seinen Partnern.

Jede Vervielfältigung, Darstellung, Nutzung oder Anpassung, in welcher Form auch immer, aller oder eines Teils dieser Elemente, einschließlich der Computeranwendungen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MOVIIU ist strengstens untersagt.

Die Tatsache, dass MOVIIU nach Kenntnisnahme dieser unerlaubten Nutzungen keine Maßnahmen ergreift, gilt nicht als Zustimmung zu diesen Nutzungen und als Verzicht auf die Einleitung von Verfahren.

16 – ANNULLIERUNG – UNGÜLTIGKEIT

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig erklärt werden oder als ungeschrieben gelten, bleiben alle anderen Bestimmungen weiterhin gültig..

17 – REKLAMATIONEN

In allen Fällen von Meinungsverschiedenheiten steht MOVIIU dem Nutzer oder dem Auftraggeber zur Verfügung, um eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

18 – GERICHTSSTANDSKLAUSEL UND ANWENDBARES RECHT

Alle Mitteilungen von MOVIIU an den Auftraggeber erfolgen an die vom Auftraggeber über die Website mitgeteilte Adresse.

Im Falle eines Rechtsstreits oder einer Anfechtung sind die Gerichte am Sitz von MOVIIU, d. h. die ordentlichen Zivilgerichte in Genf, zuständig.

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden ausschließlich nach Schweizer Recht geregelt, unabhängig davon, ob diese Streitigkeiten vertraglicher oder deliktischer Natur sind oder auf einer anderen Klausel beruhen.

Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Im Falle von Abweichungen zwischen der französischen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer fremdsprachigen Version hat die französische Version Vorrang und ist verbindlich.

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