Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 – ZWECK UND AKZEPTANZ DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON MOVIIU
*1.1. 1.1. Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben zum Ziel, die Modalitäten der Durchführung und den rechtlichen Rahmen für Transportvermittlungsdienstleistungen festzulegen, die vom Auftraggeber über die Website bei der Firma MOVIIU, einer Aktiengesellschaft mit einem Kapital von CHF 100.000, registriert im Handelsregister von GENF (SCHWEIZ) unter der Nummer CHE-303.888.192, mit Sitz in der 6 Avenue de Sécheron, 1202 GENF (SCHWEIZ) (im Folgenden „MOVIIU“ genannt), bestellt werden.
*1.2. 1.2. Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder, indem er ein entsprechendes Kontrollkästchen während des Abschlussprozesses der Transportbestellung über die Website aktiviert oder indem er sein Einverständnis zum von MOVIIU übersandten Kostenvoranschlag gibt.
Diese Akzeptanz ist vollständig und uneingeschränkt. Sofern MOVIIU nicht ausdrücklich zustimmt, können keine allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Auftraggebers im Hinblick auf die Transportvermittlungsdienstleistungen und deren Folgen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen.
2 – DEFINITIONEN
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:
- „Versicherer“: Das Versicherungsunternehmen, bei dem MOVIIU im Namen und Auftrag des Auftraggebers eine Versicherung abschließt, die Schäden abdeckt, die während des Transports der übergebenen Gegenstände auftreten können, bis zur Höhe des vom Auftraggeber angegebenen Werts.
- „Paket“: Ein Objekt oder eine materielle Einheit, die aus mehreren Gegenständen besteht, unabhängig von Gewicht, Größe und Volumen und die eine Einheit darstellt, wenn sie an den Beauftragten von MOVIIU übergeben wird.
- „Transportbestellung“: Die Anforderung für Transportvermittlungsdienstleistungen, die vom Auftraggeber an MOVIIU gerichtet wird; dies beinhaltet Zollvertretungsdienstleistungen.
- „Benutzerkonto“: Ein Konto, das auf der Website erstellt werden muss, um ein Benutzer der Website und der von ihr angebotenen Dienstleistungen zu werden.
- „Allgemeine Geschäftsbedingungen“: Diese vorliegenden Bedingungen, die allein und ausschließlich die Beziehung zwischen MOVIIU und dem Auftraggeber und dem Empfänger sowie allen Beteiligten regeln.
- „Auftragsbestätigung“: Die Akzeptanz der Transportbestellung durch MOVIIU. Die Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber per E-Mail zugesandt. Sie stellt den Abschluss eines Transportvermittlungsvertrags zwischen MOVIIU und dem Auftraggeber dar, gegebenenfalls mit der Bestätigung des Zollvertretungsauftrags.
- „Empfänger“: Die Partei, an die das zu transportierende Objekt gemäß einer von dem Auftraggeber aufgegebenen Transportbestellung versandt wird.
- „Auftraggeber“: Die Partei, die eine Transportbestellung an MOVIIU richtet, um den Transport von Objekten zu organisieren, gegebenenfalls mit Zollvertretung.
- „Sendung“: Die Gesamtheit der Pakete, Verpackungen und Lastträger, die dem Beauftragten von MOVIIU vom Auftraggeber oder seinen Vertretern im Rahmen der Durchführung der Transportvermittlungsdienstleistung übergeben werden.
- „Lieferung“: Die physische Übergabe des oder der Objekte an den Empfänger oder an seinen Bevollmächtigten, der über eine schriftliche Sonderbefugnis verfügt.
- „Transportvermittlungsdienstleistung“: Die Organisation des Transports, die von MOVIIU durchgeführt wird (einschließlich zusätzlicher Dienstleistungen wie Heimverpackung und Verpackungsrücknahme) im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen einer Transportbestellung.
- „Preis der Dienstleistung“: Der vom Auftraggeber an MOVIIU gezahlte Preis für die Transportvermittlungsdienstleistung.
- „Zusatzpreis“: Der vom Auftraggeber an MOVIIU gezahlte Preis für die bei der Transportbestellung ausgewählten Optionen.
- „Preis“: Der vom Auftraggeber an MOVIIU gezahlte Preis für die Transportvermittlungsdienstleistung und die ausgewählten Optionen.
- „Website“: Die Internetseite www.moviiu.com sowie allgemein jede von MOVIIU herausgegebene Web- und/oder Mobilanwendung, die mit der Website verknüpft ist.
- „Beauftragter“: Jeder Fachmann im Bereich Transport oder Zollvertretung, dem MOVIIU die Durchführung des Transports, eines Teils des Transports oder einer Zusatzleistung im Rahmen einer Transportbestellung anvertraut. Die Beauftragten von MOVIIU gelten im Voraus als genehmigt vom Auftraggeber.
- „Benutzer“: Der auf der Website registrierte Auftraggeber.
3 – NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER WEBSITE
*3.1. 3.1. Verwendung des Benutzerkontos
Das Benutzerkonto ist streng persönlich.
Der Benutzer greift auf die Website mithilfe seines Passworts und seiner Anmeldeinformationen zu, und in seinem Benutzerkonto sind alle persönlichen Daten enthalten, die er bei seiner Registrierung auf der Website bereitgestellt hat.
Der Benutzer verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine Daten korrekt, vollständig und eindeutig sind, und er sichert die Aktualisierung dieser Daten zu.
Der Benutzer verpflichtet sich, sein Anmelde- und Passwort vertraulich zu halten und darf sie nicht an Dritte weitergeben, einschließlich anderen Benutzern, um Zugang zur Website zu erhalten.
Der Benutzer ist allein verantwortlich für sein Benutzerkonto und dessen Verwendung. Es liegt in seiner Verantwortung, MOVIIU umgehend zu informieren, sobald sich ein Ereignis ereignet, das darauf hindeutet, dass sein Benutzerkonto gehackt worden sein könnte oder von Dritten verwendet wird.
Der Benutzer ist ausdrücklich untersagt, ein Benutzerkonto zu erstellen oder zu verwenden, das nicht das ursprünglich erstellte ist, sei es unter seinem eigenen Namen oder dem Namen eines Dritten, und es ist ihm ausdrücklich untersagt, sein Benutzerkonto an Dritte weiterzugeben.
*3.2. 3.2. Sperrung und Kündigung des Benutzerkontos durch MOVIIU
MOVIIU behält sich das Recht vor, das Benutzerkonto zu sperren oder zu kündigen, wenn es feststellt, dass die vom Benutzer bereitgestellten Informationen ungenau sind und/oder das Verhalten des Benutzers gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, ohne vorherige Ankündigung oder Haftung.
Der Benutzer stellt MOVIIU von jeglichen Schäden, Verlusten, Ansprüchen oder Verurteilungen frei, die MOVIIU oder einer anderen Person aufgrund einer Nutzung der Website im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen.
4 – VERTRAGSABSCHLUSS
*4.1. 4.1. Transportbestellung
Der Auftraggeber gibt eine Transportbestellung über die Website auf, indem er die dafür vorgesehenen obligatorischen Felder ausfüllt.
In den Fällen, in denen (i) das zu transportierende Objekt in keine der vom Website angebotenen Kategorien passt und/oder (ii) die Abmessungen und/oder das Gewicht des zu transportierenden Objekts von den auf der Website vorgegebenen Standards abweichen und/oder (iii) der deklarierte Wert des zu transportierenden Objekts zwischen 50.000 € (fünfzigtausend Euro) und 100.000 € (einhunderttausend Euro) liegt, muss der Auftraggeber das spezielle Formular auf der Website ausfüllen, um eine spezielle und vorherige Zustimmung von MOVIIU zu erhalten.
Die Abgabe der Transportbestellung ist verbindlich, vorbehaltlich der Änderungen gemäß Artikel 5.4 unten, und berechtigt nicht zur Ausübung des Widerrufsrechts.
*4.2. 4.2. Bestätigung der Transportbestellung
Die Website erfasst die Transportbestellungen und legt den Preis fest. Der Vertrag kommt durch die Zusendung der Auftragsbestätigung per E-Mail an den Auftraggeber zustande.
5 – PREIS UND ZAHLUNG DES PREISES
*5.1. 5.1. Preisberechnung
5.1.1 Während des Transportbestellungsprozesses informiert die Website den Auftraggeber über den Preis und die Leistungen und/oder Dienstleistungen, die im Preis enthalten sind.
Der Preis wird von den von MOVIIU herausgegebenen Systemalgorithmen basierend auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, einschließlich der Art, des Gewichts, des Volumens und des Werts des/der zu transportierenden Objekts/Objekte sowie der zu befahrenden Routen, berechnet.
Der Preis wird zum Zeitpunkt seiner Bereitstellung anhand der Wechselkurse festgelegt.
Im Falle von Ungenauigkeiten liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, MOVIIU vor dem Absenden der Transportbestellung zu konsultieren.
5.1.2 Der Preis für die Transportvermittlungsdienstleistung wird vor Steuern angegeben. Die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) wird von MOVIIU zum Preis hinzugefügt.
5.1.3 Der Kraftstoffpreis wird bei der Festlegung des Preises zum Zeitpunkt der Transportbestellung festgelegt. Er sollte sich nicht ändern, es sei denn, es tritt während der Zeitspanne zwischen der Transportbestellung auf der Website und ihrer Durchführung durch die Beauftragten eine Änderung auf, die zwingend berücksichtigt werden muss.
Um Preisschwankungen des Kraftstoffs Rechnung zu tragen, kann MOVIIU automatisch und ohne besondere Benachrichtigung eine Kraftstoffzuschlagsgebühr erheben, die auf Grundlage der Entwicklung der Kraftstoffpreise (basierend auf dem monatlichen Durchschnittskurs des Kerosins im Index USGC (US Gulf Coast) des US Department of Energy für den internationalen Transport, unter Berücksichtigung des fairen Durchschnittskurses des Dieselkraftstoffs im jeweiligen Land für den nationalen Transport) berechnet wird. Aufgrund der Veröffentlichungsdaten der Durchschnittskurse wird eine Verzögerung von zwei Monaten in der Umsetzung dieser Indizes festzustellen sein.
5.1.4 Sofern MOVIIU in der Auftragsbestätigung keine abweichende Angabe macht, beinhaltet der Preis nicht die Gebühren, Steuern, Abgaben und Zölle, die gemäß geltenden Vorschriften, insbesondere Steuer- oder Zollvorschriften, (wie beispielsweise Verbrauchssteuern, Einfuhrzölle, etc.) vom Auftraggeber zu entrichten sind.
Falls jedoch die Abgaben und Steuern, Versandkosten, Transportkosten sowie alle sonstigen anfallenden Gebühren vom Empfänger gezahlt werden müssen, bleibt der Auftraggeber solidarisch für die Zahlung dieser anwendbaren Gebühren verantwortlich, unabhängig von der zuständigen Behörde, MOVIIU oder Dritten, und dies aus welchem Grund auch immer.
*5.2. 5.2. Zahlungsbedingungen
5.2.1 Nach Aufgabe der Transportbestellung erstellt MOVIIU die Rechnung, die entweder auf der Website verfügbar ist, wenn der Transportbestellungsprozess über die Website abgeschlossen wurde, oder per E-Mail an den Auftraggeber gesendet wird, wenn der Transportbestellungsprozess über ein speziell von MOVIIU erstelltes Angebot abgeschlossen wurde.
Der Auftraggeber zahlt den Preis per Kreditkarte, PayPal-Dienst oder Banküberweisung auf das Konto von MOVIIU.
Erst nach Erhalt der Zahlung des Preises beginnt MOVIIU mit der Durchführung der Transportvermittlungsdienstleistung im Rahmen der Transportbestellung.
5.2.2 Jede Verzögerung bei der Zahlung führt automatisch, am Tag nach dem Bestätigungsdatum der Bestellung, zur Fälligkeit von Verzugszinsen in Höhe von 5 % zuzüglich einer Pauschalgebühr in Höhe von CHF 40 für jede erforderliche Mahnung, und dies ohne Beeinträchtigung der möglichen Schadensersatzansprüche, die MOVIIU aufgrund der Verzögerung nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zustehen.
*5.3. 5.3. Zusätzliche Gebühren
Es sei denn, MOVIIU hat ein Verschulden, wenn zusätzliche Gebühren, die zum Zeitpunkt der Transportbestellung nicht berücksichtigt wurden und für die Durchführung der erteilten Aufträge erforderlich sind, von MOVIIU bezahlt werden, ist der Auftraggeber automatisch schuldig. Der Auftraggeber muss MOVIIU die entstandenen Kosten nach Vorlage der entsprechenden Belege gemäß den Bedingungen in Artikel 5.2 erstatten.
Folgende Fälle können dazu gehören:
- Falsche und/oder ungenaue Informationen zum Abholort der Bestellung und alle anderen falschen und/oder ungenauen Informationen zur Abholung der Bestellung;
- Falsche und/oder ungenaue Informationen zum Lieferort und alle anderen falschen und/oder ungenauen Informationen zur Lieferung der Bestellung;
- Falsch bereitgestellte Abmessungen und/oder Gewichtsangaben in Bezug auf das/die zu transportierende Objekt/Objekte und/oder Verpackung(en);
- Nichtverfügbarkeit des Auftraggebers oder des Empfängers (oder eines vom Empfänger bevollmächtigten Vertreters mit schriftlicher Spezialvollmacht zur Entgegennahme des übergebenen Objekts), die zusätzliche Kosten erfordert, wie z. B. zusätzliche Fahrten oder die Lagerung des zu transportierenden Objekts;
- Weigerung des Empfängers, Zollgebühren zu zahlen, was eine Rücksendung der Sendung an den Auftraggeber erforderlich macht: Der Auftraggeber erhält das Objekt erst nach vollständiger Zahlung der Rücksendekosten zurück, einschließlich etwaiger Lagerkosten im Falle einer Verzögerung;
- Jedes unvorhersehbare Ereignis für MOVIIU zum Zeitpunkt der Bestellung, wie beispielsweise Streiks, Grenzschließungen oder Reise- und Transportbeschränkungen.
*5.4. 5.4. Änderung der Transportbestellung
Für jede Änderung der Transportbestellung muss der Auftraggeber MOVIIU per E-Mail an info@moviiu.com kontaktieren, um die erforderlichen Änderungen mitzuteilen.
Jede Änderung der Transportbestellung kann eine Anpassung des ursprünglich vereinbarten Preises zur Folge haben. In diesem Fall muss der Auftraggeber eine zusätzliche Zahlung gemäß den Bedingungen in Artikel 5.2 leisten.
*5.5. 5.5. Stornierung der Transportbestellung
Nach Erhalt der Transportbestellungsbestätigung kann keine Stornierung der Transportbestellung mehr vorgenommen werden.
Im Falle einer Verletzung dieser Bestimmung durch den Auftraggeber (insbesondere bei Verweigerung der Übergabe des zu transportierenden Objekts an MOVIIU oder einen seiner Beauftragten) ist der vereinbarte Preis gemäß der Transportbestellung in vollem Umfang vom Auftraggeber zu zahlen.
MOVIIU oder seine Beauftragten behalten sich jedoch das Recht vor, eine Transportbestellung zu stornieren, wenn nach Prüfung des Versands festgestellt wird, dass er nicht den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen oder Unterlagen entspricht.
6 – VERSICHERUNG FÜR ZU TRANSPORTIERENDE OBJEKTE
MOVIIU kann dem Auftraggeber eine Versicherungslösung in Zusammenarbeit mit ihren Vertragspartnern anbieten.
Standardmäßig ist keine Versicherung abgeschlossen, die Schäden an Sendungen abdeckt. Solche Schäden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Artikel 11.2 unten entschädigt.
Keine Versicherung wird von MOVIIU im Auftrag des Auftraggebers ohne schriftlichen und vorherigen Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen. Dieser Auftrag sollte für jede Sendung die zu deckenden Risiken und den zu garantierenden Wert festlegen.
Während der Auftragserteilung kann der Auftraggeber Schäden am Transportgut in Höhe des von ihm angegebenen Werts durch den Abschluss einer sogenannten „ad valorem“-Versicherung über die Website abdecken. In keinem Fall kann MOVIIU für eine unzureichende Wertangabe des Auftraggebers verantwortlich gemacht werden.
Für jede Wertangabe über 100.000 € muss MOVIIU zuerst eine spezielle Anfrage an den ad valorem-Versicherer stellen, der die Freiheit hat, die betreffende Ware zu versichern oder abzulehnen. In diesem Fall kann MOVIIU auch die Beförderung von Waren mit einem Wert über 100.000 € ablehnen.
Der Auftraggeber erkennt an und akzeptiert, dass er keine höhere Entschädigung erhalten kann, entweder über die Standardgrenze oder über den angegebenen Wert hinaus. Er verpflichtet sich, sicherzustellen, dass jede Person, die Interesse an dem/den zu transportierenden Gegenständen hat, auf die Einholung einer höheren Entschädigung verzichtet, und stellt MOVIIU von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
In jedem Fall deckt die Versicherung nur Sachschäden an dem/den zu transportierenden Gegenständen und schließt alle anderen Schäden, insbesondere immaterielle oder mittelbare Schäden, aus.
In allen Fällen (standardmäßig oder ad valorem) sind nur Sachschäden an dem/den zu transportierenden Gegenstand(en) versichert, *unter Ausschluss aller anderen Schäden, insbesondere immaterieller oder indirekter Schäden*. Eine Versicherungsbescheinigung kann auf Anfrage per E-Mail bei MOVIIU angefordert werden.
Die Zahlung der Versicherungsleistungen an den Auftraggeber (oder seine Rechtsnachfolger) ist insbesondere abhängig von dem Nachweis der Qualifikation und des Interesses des Klägers sowie von der Unterzeichnung der erforderlichen Dokumente (Quittung, etc.).
MOVIIU übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung gegenüber den Versicherungsunternehmen. Es kann keine persönliche Haftung geltend gemacht werden.
MOVIIU ist kein Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter oder Versicherungsvermittler. Der Auftraggeber verpflichtet sich, MOVIIU rechtzeitig alle für die Schadensmeldung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit MOVIIU die erforderlichen Schritte beim Versicherer unternehmen kann.
Die Entschädigung des Auftraggebers oder seiner Rechtsnachfolger durch den Versicherer sichert ihre Rechte ab. Infolgedessen kann keine zusätzliche Entschädigung von MOVIIU oder ihren Substituierten verlangt werden. Die Annahme der Versicherungsleistung bedeutet, dass der Auftraggeber und seine Rechtsnachfolger auf Ansprüche gegen MOVIIU und seine Vertreter verzichten.
7 – VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
*7.1. 7.1. Verpackung und Kennzeichnung
Sofern der Auftraggeber diese Dienstleistungen nicht über die Website oder das spezielle Formular (Verpackung zu Hause) an MOVIIU übertragen und den entsprechenden Preis vollständig bezahlt hat, ist der Auftraggeber für die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung des zu transportierenden Objekts verantwortlich.
Bei Nichtkonformität der Verpackung und der von MOVIIU nicht erstellten Kennzeichnung kann MOVIIU nicht für Schäden am zu transportierenden Objekt und/oder etwaige daraus resultierende zusätzliche Kosten verantwortlich gemacht werden.
Der Auftraggeber haftet auch ohne Rückgriff auf MOVIIU oder seine Vertreter für Schäden jeglicher Art, die die Sendung verursachen könnte.
*7.2. 7.2. Melde- und Transportanweisungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderlichen und präzisen Anweisungen in der Transportanweisung zu geben, damit die Vertreter von MOVIIU den Transport und die in der Transportanweisung beschriebenen zusätzlichen Dienstleistungen durchführen können.
Zu diesem Zweck muss der Auftraggeber alle Informationen angeben und die Dokumente zur Verfügung stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports erforderlich sind, und sie auf Anforderung von MOVIIU gegebenenfalls zeitnah ergänzen. Falls erforderlich, insbesondere für die ordnungsgemäße Abwicklung von Zollverfahren, bevollmächtigt der Auftraggeber MOVIIU, in seinem Namen und auf seine Rechnung eine Pro-Forma-Rechnung auszustellen, die die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen enthält und bei Bedarf ergänzt.
Zusätzlich zu den von MOVIIU für die Transportanweisung geforderten Informationen und Dokumenten muss der Auftraggeber MOVIIU über alle weiteren erforderlichen Informationen und/oder Anweisungen für den Transport informieren, damit MOVIIU und ihre Vertreter den Transportauftrag ordnungsgemäß organisieren können.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keinen Transportauftrag für rechtswidrige, verbotene, risikoreiche, gefährliche, verbotene oder beschränkte Gegenstände gemäß den Vorschriften der IATA (Internationale Luftverkehrsvereinigung), der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation), der ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) oder einer anderen zuständigen Behörde, die unter das Embargo im Sinne der geltenden Vorschriften für den betreffenden Transport fällt, zu erteilen. Dazu gehören gefälschte Waren, Tiere, Goldbarren, Währungen, Edelsteine, Waffen, Sprengstoffe, Munition, menschliche Überreste.
MOVIIU oder ihre Vertreter behalten sich das Recht vor, jede Sendung aus Sicherheits-, Zoll- oder Regulierungsgründen ohne vorherige Ankündigung zu öffnen und zu inspizieren.
Alle spezifischen Anweisungen im Zusammenhang mit der Lieferung müssen schriftlich für jede Sendung separat vorher an MOVIIU übermittelt und von ihr ausdrücklich akzeptiert werden. In jedem Fall stellt eine solche Beauftragung eine Ergänzung zur Hauptleistung von MOVIIU und ihren Vertretern dar.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Empfänger darüber zu informieren, dass das Versandstück nur gegen Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Sonderermächtigung an eine Bevollmächtigte des Empfängers übergeben werden kann.
Dem Empfänger können alternative Lieferoptionen angeboten werden, wie beispielsweise eine Lieferung zu einem anderen Datum, eine Lieferung ohne Unterschrift, die Weiterleitung des Versandstücks. Der Auftraggeber kann bestimmte alternative Lieferoptionen ausschließen.
*7.3. 7.3. Abholung des zu transportierenden Objekts
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem oder den Vertretern bei der Verladung des zu transportierenden Objekts an Bord des verwendeten Transportmittels und gegebenenfalls beim Verschließen zu helfen.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für Schäden, die durch sein eigenes Verschulden während oder nach diesen Vorgängen verursacht werden.
*7.4. 7.4. Transportverhinderung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, MOVIIU mindestens drei (3) Werktage im Voraus zu benachrichtigen, falls das zu transportierende Objekt nicht wie geplant übergeben werden kann. Wenn der Auftraggeber diese Ankündigungsfrist nicht einhält, wird die Auftragsdurchführung storniert, und der Auftraggeber wird mit dem vereinbarten Preis in Rechnung gestellt, der vollständig an MOVIIU zu entrichten ist.
Wenn nach Übergabe des zu transportierenden Objekts an die Substituierten von MOVIIU der Transport vorübergehend verhindert oder unterbrochen ist oder die Durchführung des Transports unmöglich wird, kann MOVIIU Anweisungen vom Auftraggeber einholen, der so schnell wie möglich antworten muss. MOVIIU wird sich bemühen, alle vorhersehbaren Konsequenzen im Zusammenhang mit diesen Anweisungen mitzuteilen. Der Auftraggeber muss MOVIIU alle nicht geplanten Ausgaben erstatten, wenn entsprechende Belege vorgelegt werden.
Bei fehlender rechtzeitiger Antwort des Auftraggebers ergreift MOVIIU die aus ihrer Sicht besten Maßnahmen im Interesse des Auftraggebers zur Aufbewahrung des zu transportierenden Objekts oder zur Weiterleitung an den Empfänger. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und müssen in derselben Frist wie die Rechnungen von MOVIIU bezahlt werden. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Belegen verlangen.
7.5 Zahlungsverpflichtungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Preis und etwaige Nebenkosten gemäß den Bestimmungen in Artikel 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.
MOVIIU ist nicht verpflichtet, vor Erhalt des Preises auf ihrem Bankkonto irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, was der Auftraggeber ausdrücklich akzeptiert.
8 – ZOLLVERTRETUNGSBEAUFTRAGUNG
Durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt der Auftraggeber die territorial zuständigen Unternehmen der DHL-Gruppe, die Zollvertretung in seinem Namen und im Rahmen der unmittelbaren Vertretung gemäß der Zollunion (EU-Verordnung Nr. 952/2013) vor der Zollverwaltung durchzuführen.
Der Auftraggeber erteilt MOVIIU ausdrücklich die Genehmigung, diese Zollabfertigungsaufgaben an die territorial zuständigen Unternehmen der DHL-Gruppe zu unterbeauftragen, darunter:
- Unterzeichnung aller Import- und Exportzollerklärungen in Ihrem Namen,
- Durchführung aller damit zusammenhängenden Handlungen,
- Vorlage der Dokumente und zu transportierenden Gegenstände und Durchführung von Zollprüfungen,
- Vertretung des Auftraggebers gegenüber anderen Behörden oder Organisationen für die Durchführung der übertragenen Aufgaben (Gesundheits-, Pflanzenschutz-, Veterinär- und Verbrauchsteuerbehörden),
- Durchführung wirtschaftlicher Zollverfahren (vorübergehende Verwendung, vorübergehender Export, aktive Veredelung, passive Veredelung, vereinfachte Verfahren usw.)
- Verwendung der von MOVIIU bereitgestellten Sicherheiten (Bürgschaften und Abholungsguthaben) zur Durchführung der übertragenen Aufgaben,
- Bezahlung der Zoll- und Steuern, die sich aus den oben genannten Zollerklärungen und Handlungen ergeben,
- Entgegennahme und Quittierung von Rückerstattungen, die Ausstellung von Zertifikaten und Quittungen.
- Im Allgemeinen alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung des übertragenen Auftrags.
Sofern keine gegenteiligen Informationen vorliegen, geht MOVIIU davon aus, dass die ihr anvertrauten Gegenstände keinerlei Import-, Export- oder Transitbeschränkungen unterliegen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, MOVIIU umgehend schriftlich über alle finanziellen Elemente zu informieren, die sich auf den Zollwert des zu verzollenden Gegenstands auswirken könnten und die nicht auf der MOVIIU zur Verfügung gestellten Rechnung berücksichtigt sind.
Der Auftraggeber bleibt der alleinige Schuldner der Zollschuld, die aus den Zollabfertigungsmaßnahmen resultieren kann, selbst wenn MOVIIU diese im Voraus begleicht, bevor sie eine Rückerstattung beantragt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, MOVIIU auf erstes schriftliches Verlangen hin für sämtliche finanziellen Folgen, Ansprüche oder Kosten, einschließlich Zoll- und anderen indirekten Steuern wie Mehrwertsteuer oder Verbrauchsteuern, Strafen, Geldbußen und Zinsen zu entschädigen, die MOVIIU infolge des Handelns des Auftraggebers (Vernachlässigung oder Bereitstellung falscher Informationen durch den Auftraggeber) entstehen könnten.
MOVIIU behält sich das Recht vor, die Ausführung von Handlungen gemäß dieser Vollmacht abzulehnen, insbesondere wenn Fragen aufkommen oder Zweifel an der Einhaltung der geltenden Vorschriften bestehen.
Im Rahmen der Zollabfertigungsmaßnahmen ist MOVIIU nur dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Dokumente vollständig und kohärent erscheinen. In keiner anderen Hinsicht haftet MOVIIU für die verwendeten Dokumente.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, MOVIIU jeden Betrag zu erstatten, den MOVIIU oder ihr Unterauftragnehmer im Interesse des Auftraggebers ausgegeben hat.
Diese Vollmacht tritt mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber in Kraft und gilt jedes Mal, wenn die von MOVIIU durchzuführende Transportdienstleistung Zollabfertigungsmaßnahmen einschließt. Sie bleibt in Kraft, bis eine der Parteien sie durch einen per Einschreiben mit Rückschein an den Geschäftssitz der anderen Partei gerichteten Widerruf beendet. Der Widerruf tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Einschreiben eingegangen ist.
9 – VERPFLICHTUNGEN VON MOVIIU
MOVIIU behält sich das Recht vor, eine Transportbestellung zu stornieren oder abzulehnen, wenn die Zahlung einer Rechnung des Auftraggebers verspätet oder nicht erfolgt ist.
Wenn MOVIIU eine Transportbestellung akzeptiert, ist sie für die Organisation des Transports des Gegenstands gemäß den Anweisungen des Auftraggebers verantwortlich. MOVIIU ist frei in der Bestimmung der Transportmodalitäten, einschließlich des Transporttyps, und bei der Auswahl des oder der Ersatzdienstleister, die den Transport durchführen werden.
*9.1. 9.1. Verpflichtungen von MOVIIU gegenüber dem Auftraggeber
MOVIIU überprüft (i) die offensichtliche Richtigkeit der vom Auftraggeber bei der Auftragserteilung bereitgestellten Dokumente und (ii) ob wesentliche Dokumente fehlen.
Wenn sich herausstellt, dass die Informationen des Auftraggebers unvollständig sind, fordert MOVIIU weitere Informationen an, um die Transportauftragsdienstleistungen und/oder Zollverfahren optimal zu organisieren.
MOVIIU erstellt oder veranlasst die Erstellung von Transportdokumenten und überprüft, ob die für die Erstellung der Transportdokumente und die Versendung der Waren erforderlichen Informationen und Dokumente bereitgestellt wurden oder, falls nicht, spätestens bei der Abholung dem/den Spediteur(en) übergeben wurden. MOVIIU erstellt die Dokumente, für die sie verantwortlich ist, und sorgt nach Möglichkeit dafür, dass die für die Dokumenterstellung Verantwortlichen dies tun.
MOVIIU informiert den Auftraggeber über den Verlauf des Transportvorgangs und meldet alle Schwierigkeiten, die während der Durchführung der Transportauftragsdienstleistungen auftreten und die sein Eingreifen erfordern.
Im Falle eines Vorfalls während des Transports bemüht sich MOVIIU nach besten Kräften, die Rechte und Ansprüche des Auftraggebers zu wahren, und versucht, so schnell wie möglich eine Lösung zur erfolgreichen Durchführung des Transports zu finden. Bei Bedarf trifft MOVIIU einseitig die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des transportierten Gegenstands und der Interessen des Auftraggebers.
Es obliegt nicht MOVIIU, die Verladung des zu transportierenden Gegenstands zu überwachen. Es sei denn, der Auftraggeber hat bei der Auftragserteilung gemäß Artikel 7.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine spezielle Anweisung gegeben. MOVIIU hat auch keine Verpflichtungen hinsichtlich der Verpackung, des Ladens und der Etikettierung des Gegenstands, es sei denn, diese wurden vom Auftraggeber selbst durchgeführt.
Soweit keine eigene Pflichtverletzung vorliegt, übernimmt MOVIIU keine Haftung für beauftragte Vermittler und/oder Ersatzdienstleister, die von staatlichen Stellen auferlegt werden.
*9.2. 9.2. Transport- und Zollabfertigungsfristen
Die von MOVIIU dem Auftraggeber mitgeteilten Abfahrts- und Ankunftsdaten sowie Zollabfertigungstermine dienen rein informativen Zwecken. MOVIIU bemüht sich, diese Fristen unter Berücksichtigung der Natur und der spezifischen Unwägbarkeiten jedes Transportmodus einzuhalten.
Wenn ein Termin oder eine Frist für die Lieferung mit dem Empfänger vereinbart wurde, setzt MOVIIU alles daran, diesen einzuhalten. Sie übernimmt keine Haftung für Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie ungewöhnliche Zollverzögerungen oder nicht geplante Zollkontrollen.
10 – VORBEHALTE
Falls es bei der Übernahme des Versands nicht möglich ist, durch den Vertreter Menge, Zustand oder Verpackung im Ist-Zustand zu überprüfen, bestätigt der Auftraggeber, dass etwaige Vorbehalte, die vom Transporteur bei der Übernahme gemacht wurden, als bestätigt gelten.
Um berücksichtigt zu werden, müssen bei der Lieferung gemachte Vorbehalte den geltenden Vorschriften entsprechen, nämlich:
- sie müssen datiert, eindeutig, schriftlich, detailliert, präzise und zwingend durch Fotografien belegt sein, sich auf den übergebenen Gegenstand beziehen und auf dem Frachtbrief vermerkt sein;
- sie müssen vom Empfänger innerhalb der unten angegebenen Fristen per Einschreiben mit Rückschein an den auf dem Frachtbrief genannten Transporteur gerichtet werden;
- sie müssen an MOVIIU per E-Mail an die Adresse info@moviiu.com innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Übergabe an den Transporteur mit dem Vermerk „dringend – Vorbehalte“ im Betreff der E-Mail gesendet werden, wobei die Erklärung an den Transporteur angehängt ist.
Vorbehaltlich Änderungen der anwendbaren Vorschriften müssen die Vorbehalte (datiert, eindeutig, schriftlich, detailliert, präzise und sich auf den übergebenen Gegenstand beziehend) insbesondere innerhalb der folgenden Höchstfristen an den Transporteur gerichtet werden:
• Lufttransport:
- • Für alle Verluste, Schäden oder Mängel: innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Lieferung.
Internationaler Straßen-, Schienen- oder Binnenschifffahrtstransport:
- Für offensichtliche Verluste, Schäden oder Mängel: bei der Lieferung (idealerweise Erstellung eines Berichts mit dem Transporteur);
- Für nicht offensichtliche Verluste, Schäden oder Mängel: innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Lieferung.
Seetransport und andere Transportarten (insbesondere innerstaatlicher Straßen-, Schienen- oder Binnenschifffahrt):
- • Für offensichtliche Verluste, Schäden oder Mängel: bei der Lieferung;
- • Für nicht offensichtliche Verluste, Schäden oder Mängel: innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach Lieferung.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass der Empfänger eventuelle Vorbehalte gemäß den Vorschriften vornimmt und MOVIIU in gleicher Weise und innerhalb der zuvor angegebenen Fristen darüber informiert, sofern er nicht selbst der Empfänger ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das transportierte Gut bis zum Erhalt der Anweisungen von MOVIIU aufzubewahren und insbesondere die Feststellung des Schadensumfangs und der Schadensursachen durch einen beauftragten Sachverständigen zu ermöglichen, wenn dies von MOVIIU und/oder dem Versicherer für notwendig erachtet wird.
11 – HAFTUNG
*11.1. 11.1. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber gilt als Eigentümer der Gegenstände, für die er bei MOVIIU einen Transportauftrag erteilt.
Der Auftraggeber trägt allein die Folgen der Abwesenheit, Unzulänglichkeit oder Mängel in Bezug auf die Verpackung, das Verpacken, die Kennzeichnung oder Beschriftung des übergebenen Gegenstands, es sei denn, MOVIIU hat ausdrücklich zugestimmt, diese Maßnahmen im Rahmen des Transportauftrags durchzuführen, und der Auftraggeber hat den Preis vollständig bezahlt.
Der Auftraggeber trägt allein die Folgen einer Verletzung seiner Pflicht zur Information über den Transport und einer Verletzung der Pflicht zur Offenlegung möglicher Besonderheiten des Versands, insbesondere in Bezug auf seinen Wert und/oder das Interesse, das er wecken könnte, seine Gefährlichkeit oder seine Zerbrechlichkeit.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für alle Folgen, die sich aus der Weitergabe von illegalen, verbotenen oder mit einem Embargo belegten Waren an Vertreter ergeben, die gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen. Er stellt die Vertreter und MOVIIU von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Nichtbeachtung dieses Verbots ergeben.
Der Auftraggeber trägt allein, ohne Anspruch gegen MOVIIU, die Folgen jeglicher Art, die sich aus fehlerhaften, unvollständigen, unanwendbaren Erklärungen oder Dokumenten ergeben (z. B. wenn die Art des vom Auftraggeber deklarierten übergebenen Gegenstands nicht mit dem übergebenen Versand übereinstimmt) oder die verspätet bereitgestellt werden, einschließlich der Informationen, die für die Übermittlung aller von den Zollvorschriften geforderten Erklärungen erforderlich sind.
Im Falle einer Behinderung der Zustellung, der Verweigerung der Annahme durch den Empfänger oder seines Bevollmächtigten, die einen schriftlichen speziellen Auftrag vorlegen, oder des Versagens dieser Parteien aus welchem Grund auch immer, bleibt der Preis in vollem Umfang vom Auftraggeber an MOVIIU zu zahlen, der auch die Kosten für Lagerung, Rücksendung, Vernichtung, Notverkauf und alle anderen mit dem Versand verbundenen Kosten trägt.
Im Falle einer Fahrzeugstilllegung bei der Zustellung oder Abholung der Sendung wird der Auftraggeber gemäß den für den jeweiligen Transportmodus geltenden Regeln abgerechnet.
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich, wenn der Preis aus irgendeinem Grund nicht an MOVIIU gezahlt wird. Es obliegt allein dem Auftraggeber sicherzustellen, dass der Preis ordnungsgemäß bezahlt wurde, d.h. dass sein Konto zu Gunsten des Kontos von MOVIIU belastet wurde, und im Falle von Zweifeln MOVIIU zu befragen.
*11.2. 11.2. Haftung von MOVIIU für Verluste, Schäden oder Lieferverzögerungen
Unabhängig von der Haftung von MOVIIU ist es dem Auftraggeber untersagt, den Betrag etwaiger Schäden einseitig mit dem Preis zu verrechnen.
11.2.1. 11.2.1. Haftung aufgrund von Handlungen des Vertreters
Im Rahmen seiner Verantwortung als Spediteur, der für die Vertreter bürgt, ist die Haftung von MOVIIU auf das beschränkt, was vom Vertreter im Zusammenhang mit dem Versand übernommen wird.
Wenn die Entschädigungsgrenzen der Vertreter nicht bekannt sind oder nicht aus zwingenden, gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen resultieren, gelten sie als identisch mit denjenigen, die für die persönliche Haftung von MOVIIU gemäß Artikel 11.2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.
Falls die Verpackung des Versands nicht von MOVIIU durchgeführt wird und es den Vertretern nicht möglich ist, die Menge, den Zustand, das Verpacken und/oder die Verpackung des Versands vor der Übernahme zu überprüfen, kann die Haftung von MOVIIU nur geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden während des Transports aufgetreten ist und nicht auf die Qualität der Verpackung oder des Ladens zurückzuführen ist. In jedem Fall gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Artikel 11.2.3.
11.2.2. 11.2.2. Haftung als Zollvertreter
Wenn MOVIIU in ihrer Eigenschaft als Zollvertreter tätig wird, sei es bei der Durchführung der Zollleistung selbst oder durch Unterbeauftragung an die territorial zuständigen Unternehmen der DHL-Gruppe, kann ihre Haftung nur im Falle eines nachgewiesenen Verschuldens geltend gemacht werden, innerhalb der in Artikel 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Frist und unter den in den Artikeln 11.2.3 und 11.2.4 festgelegten Grenzen und Bedingungen.
11.2.3. 11.2.3. Persönliche Haftung von MOVIIU
- • In allen Fällen, in denen die persönliche Haftung von MOVIIU aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Eigenschaft geltend gemacht wird, ist diese streng auf die folgenden Punkte beschränkt:
- • direkte und zum Zeitpunkt der Annahme des Transportauftrags nachweisbare Schäden;
- • für Verluste oder Schäden an den zu transportierenden Gegenständen und alle daraus resultierenden Folgen:
- – Sofern die Sendung ausschließlich auf dem Landweg befördert wird, gemäß dem Übereinkommen von Montreal oder dem von Warschau, je nachdem, welches anwendbar ist, oder bei Fehlen der Anwendbarkeit eines solchen Übereinkommens, zum niedrigeren Wert zwischen (i) dem aktuellen Marktwert und dem deklarierten Wert oder (ii) 22 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm (ungefähr 30,00 US-Dollar pro Kilogramm), mit einem Höchstbetrag von 1.000 CHF pro Sendung;
- • Wenn die Sendung ausschließlich auf dem Landweg befördert wird oder grenzüberschreitende Sendungen auf dem Landweg befördert werden, gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), zum niedrigeren Wert zwischen dem aktuellen Marktwert und dem deklarierten Wert oder (ii) 8,33 SZR pro Kilogramm (ungefähr 11,00 US-Dollar pro Kilogramm), mit einem Höchstbetrag von 1.000 CHF pro Sendung.
Wenn der Auftraggeber diese Beschränkungen als unzureichend erachtet, obliegt es ihm, eine besondere Wertdeklaration abzugeben und gemäß Artikel 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei seiner eigenen Versicherung eine Versicherung abzuschließen.
11.2.4. 11.2.4. Haftungsausschluss von MOVIIU
MOVIIU und seine Beauftragten haften nicht für:
- • Schäden, die nicht materiell, direkt und vorhersehbar bei der Auftragserteilung zum Transport sind;
- • vorherige Abnutzung vor der Übernahme des Versands;
- • wenn die Verpackung und/oder das Einpacken des zu transportierenden Objekts auf Anweisung des Auftraggebers oder einer anderen Person als MOVIIU erfolgt ist;
- • wenn der Versand oder der Inhalt des Versands nicht der vom Auftraggeber über die Website bereitgestellten Beschreibung entspricht, sei es bei Schäden oder bei Zollkontrollen, und/oder wenn der Auftraggeber und/oder der Empfänger nicht zugelassen haben, dass ein von MOVIIU und/oder dem Versicherer beauftragter Experte nach der Feststellung des beschädigten oder verlorenen Objekts tätig wird.
Alle Ansprüche müssen schriftlich innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab dem Bestätigungsdatum der Bestellung formuliert und MOVIIU vorgelegt werden, andernfalls kann die Haftung von MOVIIU nicht geltend gemacht werden.
Die Ansprüche sind auf einen Anspruch pro Sendung begrenzt, und die Regelung dieses Anspruchs stellt die endgültige Regelung jeglichen Verlusts oder Schadens im Zusammenhang mit diesem Anspruch dar.
11.2.5. 11.2.5. Rücksendekosten des Versands
Die gegebenenfalls anfallenden Rücksendekosten des Versands gehen immer zu Lasten des Auftraggebers, auch im Falle von Schäden, es sei denn, sie werden von der Versicherung übernommen.
Der Preis ist an MOVIIU zu zahlen, auch im Falle von Verlust oder Beschädigung des übergebenen Objekts.
*11.3. 11.3. Haftung von MOVIIU im Zusammenhang mit der Website
Eine Reihe von von MOVIIU unabhängigen Faktoren kann sich auf die Kommunikation zwischen MOVIIU und dem Auftraggeber und den Betrieb der Website auswirken.
MOVIIU ist nicht dafür verantwortlich und kann ihre Dienste aus Gründen der Wartung der Website unterbrechen oder technische Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Website erleiden, ohne dass ihre Haftung deswegen geltend gemacht werden kann.
In diesen Fällen und nur wenn der Auftraggeber ein dringendes Angebot benötigt oder einen Transportauftrag erteilen muss, kann er unverzüglich eine E-Mail an info@moviiu.com senden, in der „dringender Auftrag / fehlerhafte Website“ im Betreff angegeben ist.
Für Schäden, die auf ein nachgewiesenes persönliches Verschulden von MOVIIU zurückzuführen sind, ist die von MOVIIU geschuldete Entschädigung streng auf den Preis (ohne Steuern), den der Kunde im Zusammenhang mit dem betroffenen Versand gezahlt hat, begrenzt und beträgt in jedem Fall höchstens 100 €.
12 – Vertragliches Pfandrecht und Vorrecht
Ungeachtet der Eigenschaft, in der MOVIIU handelt, erkennt der Auftraggeber ausdrücklich ein vertragliches Pfandrecht im Sinne von Art. 485 Abs. 3 OR und 895 ZGB an, das bedingungslos und dauerhaft ein allgemeines Zurückbehaltungs- und Vorzugsrecht für alle Gegenstände, Werte und Dokumente, die sich im Besitz des Transportbetreibers und/oder seiner Beauftragten befinden, zur Sicherung des Preises und der Rückerstattung der von MOVIIU für Rechnung des Auftraggebers vorgestreckten Kosten, selbst wenn diese Kosten vor oder unabhängig von den für die betreffenden Gegenstände, Werte und Dokumente durchgeführten Operationen entstanden sind.
Die bevorzugte Forderung von MOVIIU umfasst neben dem Hauptbetrag auch Zinsen, Provisionen, Nebenkosten und alle MOVIIU geschuldeten Beträge.
Für alle aus den Transportvermittlungsdiensten von MOVIIU resultierenden Forderungen ist MOVIIU berechtigt, die betreffenden Gegenstände nach Ablauf der ihm gesetzten Frist ohne weiteres Verfahren nach eigenem Ermessen zu verkaufen (freihändiger Verkauf oder öffentliche Versteigerung), unter Androhung des Verkaufs der anvertrauten Gegenstände an die zuletzt angegebene Adresse durch den Auftraggeber.
Bei geringem Wert ist MOVIIU berechtigt, die betreffenden Gegenstände zu vernichten.
13 – Verjährung
Klagen im Zusammenhang mit Transportvermittlungsdiensten, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Zollvorgängen, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Ereignisses oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber von diesem erfahren hat.
14 –Datensammlung
MOVIIU sammelt eine Vielzahl von personenbezogenen Informationen über den Benutzer, den Auftraggeber und den Empfänger über die Website, bei der Erstellung des Benutzerkontos, bei Transportaufträgen und in E-Mail- oder Telefonkommunikation (nachfolgend „Daten“).
Die Daten werden insbesondere gesammelt, um Anfragen für Angebote zu bearbeiten, Transportaufträge abzuwickeln, für statistische und werbliche Zwecke sowie um die Benutzer über Angebote und Neuigkeiten zu informieren, basierend auf der Vertragserfüllung zwischen den Parteien oder auf ausdrücklicher Zustimmung des Benutzers.
Wenn Daten zur Nutzung der Dienste von MOVIIU erforderlich sind, wird dies zum Zeitpunkt der Dateneingabe von MOVIIU angegeben.
Die Erfassung und Verarbeitung der Daten erfolgen in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 und den geltenden nationalen Umsetzungsbestimmungen (im Folgenden insgesamt als „Verordnung“ bezeichnet).
In bestimmten Situationen wird MOVIIU als Verantwortlicher, Mitverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter qualifiziert.
Die Empfänger der Daten sind die internen Abteilungen von MOVIIU, andere Unternehmen der Gruppe, zu der MOVIIU gehört, die Vertreter, deren Auftragsverarbeiter und in einigen Fällen Geschäftspartner. Die Daten können auch im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden oder, wenn erforderlich, um die Rechte und Interessen von MOVIIU zu schützen.
Die Daten werden nicht länger gespeichert, als es für die Zwecke, für die sie gesammelt wurden, erforderlich ist.
Gemäß der Verordnung haben Benutzer, Auftraggeber und Empfänger:
- das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegenüber den Daten, das sie gemäß der Verordnung bei MOVIIU ausüben können, entweder über die Website (oder nur für Empfänger per E-Mail an info@moviiu.com);
- das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Rechte nicht respektiert wurden.
Aus Sicherheits- und Betrugspräventionsgründen muss jede Anfrage die Ursache der Datensammlung angeben und von einem Identitätsnachweis begleitet sein.
Benutzer, Auftraggeber und Empfänger können kommerzielle Angebote von MOVIIU oder seinen Partnern erhalten. Wenn diese nicht erwünscht sind, genügt ein Klick auf den Abmelde-Link in den betreffenden Mitteilungen oder das Senden einer E-Mail an info@moviiu.com.
Alle Einzelheiten zur Verwaltung und zum Datenschutz der von MOVIIU erfassten Daten finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von MOVIIU, die unter https://moviiu.com/politique-de-confidentialite/ verfügbar ist (http://www.moviiu.com/fr/donnees/)
15 – Inhalt der Website
Alle Marken, Fotografien, Texte, Kommentare, Illustrationen, animierten oder nicht animierten Bilder, Videosequenzen, Töne sowie alle Computeranwendungen, die zur Funktionsweise der Website verwendet werden könnten, und im Allgemeinen alle auf der Website reproduzierten oder verwendeten Elemente gehören vollständig MOVIIU oder seinen Partnern.
Jede Vervielfältigung, Darstellung, Verwendung oder Anpassung, in welcher Form auch immer, von ganz oder teilweise, einschließlich der Computeranwendungen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MOVIIU, ist strengstens untersagt.
Die Tatsache, dass MOVIIU keine rechtlichen Schritte einleitet, sobald sie von solchen unbefugten Verwendungen Kenntnis erlangt, stellt keine Billigung dieser Verwendungen dar und kein Verzicht auf rechtliche Schritte.
16 – Stornierung – Ungültigkeit
Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig erklärt oder für nicht geschrieben erachtet wird, bleiben alle anderen Bestimmungen weiterhin gültig.
17 – Beschwerden
In allen Fällen von Meinungsverschiedenheiten steht MOVIIU dem Benutzer oder dem Auftraggeber zur Verfügung, um eine gütliche Lösung zu suchen.
18 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
Jede Mitteilung von MOVIIU an den Auftraggeber erfolgt an die vom Auftraggeber über die Website mitgeteilte Adresse.
Bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten sind die für den Sitz von MOVIIU zuständigen Gerichte oder die normalen Zivilgerichte von Genf zuständig.
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden nach Schweizer Recht entschieden, unabhängig davon, ob die Streitigkeit vertraglicher Natur ist, auf einer unerlaubten Handlung oder einer anderen Klausel beruht.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Falle von Abweichungen zwischen der französischen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Version in einer Fremdsprache hat die französische Version Vorrang und ist maßgeblich.