Moviiu Kunsttransport-Versicherung: Ad-Valorem-Schutz

Moviiu Versicherung: Professioneller Schutz für autonomen Transport


Moviiu bietet eine spezialisierte Versicherungslösung für hochwertige Gegenstände, die die Lücke zwischen den Grenzen herkömmlicher Kurierdienste und den hohen Standards der Kunstlogistik schließt.

1. Zwei Abholmodi, ein hoher Schutzstandard

Die Versicherung greift je nach gewähltem Serviceniveau unterschiedlich und gewährleistet von Anfang an eine klare Verantwortungskette.

A. Autonomer Modus (Selbstversand)

  • Exklusive Moviiu-Verpackung: Der Versicherungsschutz beschränkt sich strikt auf Gegenstände, die mit patentierten Moviiu-Kits versandt werden. Selbst verpackte Gegenstände können nicht versichert werden, da Moviiu die Qualität der Schutzbarrieren nicht garantieren kann.
  • Verpflichtendes Fotoprotokoll: Um die Versicherung gültig zu machen, muss der Absender den Vorgang dokumentieren. Sie müssen klare Fotos des Gegenstands vor dem Verschließen des Kartons (als Nachweis seines Zustands) und des versiegelten Kartons mit sichtbarem Transportetikett machen.

B. „White Glove“-Modus (Premium-Abholung)

  • Zustandsbericht vor Ort: Ein spezialisierter Transporteur führt bei der Abholung eine Sichtprüfung des Gegenstands durch.
  • Dokumentation bestehender Schäden: Sind Mängel sichtbar (Kratzer, Absplitterungen usw.), erstellt der Transporteur professionelle Fotografien, um einen verbindlichen „Referenzzustand“ festzuhalten.

2. Umfassende „Ad Valorem“-Deckung

Anders als herkömmliche Kurierdienste (die nur ca. 23 €/kg erstatten) deckt Moviiu den tatsächlich deklarierten Wert ab:

  • Volle Wertdeckung: Bis zu 100.000 € für Kunst und Mobiliar. (Mehr auf Anfrage)
  • Keine Selbstbeteiligung: Keine Kosten aus eigener Tasche; die Versicherung zahlt ab dem ersten Euro.
  • Transparente Preisgestaltung: In der Regel 1 % des Warenwerts (mit einer Mindestprämie von 20 €).

3. Ein faires Entschädigungsmodell mit drei Stufen

Moviiu zahlt nicht nur für „Bruch“; Schadensfälle werden nach professionellen Standards des Kunstmarkts bearbeitet:

  1. Geringfügiger Schaden: 100 % der Restaurierungskosten gedeckt.
  2. Dauerhafter Schaden: Restaurierungskosten ZUZÜGLICH Entschädigung für den Wertverlust (Wertminderung).
  3. Totalverlust: Vollständige Erstattung des deklarierten Werts.

4. Wichtige Fristen und Verfahren

Um die Gültigkeit eines Schadensfalls zu wahren, sind diese Fristen verbindlich. Die 3-Tage-Regel (72 Stunden): Jeder Schaden muss innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt an info@moviiu.com gemeldet werden.

1. Häufige Streitfälle bei der Ankunft

  • Verdeckter Bruch: Der Karton wirkt unversehrt, doch der Gegenstand darin ist beschädigt (z. B. ein durch Vibrationen gerissener Keramikteller). Dies wird in der Regel als Transportschaden eingestuft.
  • Abweichung von der Beschreibung: Der Käufer erhält den Gegenstand und behauptet, einen Kratzer oder eine Reparatur entdeckt zu haben, die im Zustandsbericht der Auktion nicht erwähnt wurde. Zeigt der Schaden Alterungsspuren (Staub in Rissen, alter Klebstoff), wird er häufig als bestehender Zustand gewertet.
  • Aufprallschaden durch Handhabung: Die Verpackung ist sichtbar eingedrückt oder durchstoßen und stimmt mit einem konkreten Aufprall am Kunstwerk überein. Dies ist ein eindeutiger Fall der Haftung des Transporteurs.

2. Haftungsbestimmung: die Beweiskette

Das System von Moviiu nutzt eine digitale „Lückenlose Nachweiskette“, um Streitfälle schnell und fair zu klären:

  • Der Nachweis des Auktionshauses (Abgang): Beim autonomen Angebot sind die während des Verpackens aufgenommenen Fotos ausschlaggebend. Zeigen die Fotos, dass der Gegenstand intakt und ordnungsgemäß im Moviiu-Kit gesichert war, ist die Verantwortung des Auktionshauses für die Verpackung und den Ausgangszustand rechtlich bestätigt.
  • Der Nachweis des Transporteurs (Abholung): Im „White Glove“-Modus fungiert der Transporteur als professioneller Zeuge. Indem er sichtbare Mängel vor der Übernahme dokumentiert, liefert er dem Auktionshaus ein „Zustandszertifikat“, das verhindert, dass Käufer bestehende Mängel als Transportschäden geltend machen.
  • Der Nachweis des Empfängers (Ankunft): Die Fotos des Kartons (vor dem Öffnen) und des beschädigten Gegenstands (im Karton) ermöglichen es den Versicherern zu erkennen, ob die Verpackung versagt hat oder der Transporteur fahrlässig gehandelt hat.

3. Schlichtungsregeln

  • Übereinstimmende Beweise: Zeigen die Abgangsfotos einen „einwandfreien“ Gegenstand und der Bericht innerhalb von 3 Tagen einen beschädigten, übernimmt der Versicherer den Schaden. Das Auktionshaus wird nicht haftbar gemacht.
  • Widersprüchliche Beweise: Zeigen hochauflösende Abgangsfotos eine feine Linie oder eine Reparatur, die mit dem vom Käufer gemeldeten „Schaden“ übereinstimmt, wird der Streitfall als Frage der Auktionsbeschreibung statt als Transportschaden neu eingestuft.
  • Fehlende Fotos: Wurden die verpflichtenden Fotos während des autonomen Verpackens nicht gemacht, kann der Versicherer den Schaden ablehnen, was das Auktionshaus einem direkten Streit mit dem Käufer aussetzen kann.

Fragen & Antworten: Die Moviiu-Versicherung im Detail

F: Warum kann ich nicht meinen eigenen Karton verwenden und trotzdem versichert sein?

A: Herkömmliche Kuriernetzwerke stellen hohe Anforderungen. Die Moviiu-Versicherung ist an die patentierte Verpackung gebunden, da diese getestet wurde, um bestimmten Fall- und Druckwerten standzuhalten. Die Verwendung des Moviiu-Kits ist die einzige Möglichkeit, mit der der Versicherer den Schutz garantiert.

F: Was gilt im Schadensfall als „Wertnachweis“?

A: Sie müssen ein offizielles Dokument vorlegen, etwa eine Kaufrechnung, eine Auktionsabrechnung (bordereau d’adjudication) oder ein zertifiziertes professionelles Wertgutachten.

F: Ist der Gegenstand versichert, während sich der Transporteur in meinem Haus befindet?

A: Ja. Die „Nail-to-Nail“-Police (von Nagel zu Nagel) gilt vom Moment der Abholung bis zur endgültigen Lieferung.

F: Was, wenn ich bereits eine eigene Geschäftsversicherung habe?

A: Professionelle Galerien können auf die Moviiu-Versicherung verzichten, wenn ihre Police den Transit abdeckt, oder die Moviiu-Versicherung als „Aufstockung“ für Werte nutzen, die ihre eigenen Vertragsgrenzen übersteigen.

F: Welche Fotos benötige ich im Schadensfall?

A: Sie müssen Fotos vorlegen von: 1) dem Schaden am Gegenstand, 2) der äußeren Verpackung (auch wenn sie unversehrt erscheint) und 3) den inneren Verpackungsmaterialien.

F: Sind Transport- oder Verpackungskosten im Versicherungsschutz enthalten?

A: Nein. Die Versicherung deckt ausschließlich den deklarierten Wert des Kunstwerks; zusätzliche Kosten wie Versand- oder Verpackungsgebühren können nicht geltend gemacht werden.

F: Wie lange dauert die Erstattung?

A: Die Bearbeitungszeit hängt von mehreren Faktoren ab. Bei höherwertigen Gegenständen kann ein unabhängiger Sachverständiger erforderlich sein. Außerdem muss ein vollständiger Satz von Unterlagen, einschließlich Reparaturrechnungen, eingereicht werden, bevor der Fall abgeschlossen werden kann.

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